Fahren ohne Führerschein : Geld- und Gefängnisstrafe

ÖAMTC-Psychologin skizziert fünf Prototypen von führerscheinlosen Kraftfahrern

Ein 61-jähriger Lenker wird im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle ohne Führerschein erwischt. Dieser wurde bereits 1968 entzogen, seither ist der Mann "schwarz" unterwegs. Ein 18-Jähriger ohne Lenkberechtigung, aber dafür mit reichlich Alkohol im Blut, nimmt unbefugt ein Fahrzeug in Betrieb und baut einen Unfall. Eine 22-Jährige quert mit ihrem Auto waghalsig über drei Spuren die Autobahn. Sie touchiert mit einem anderen Pkw, beide Lenker werden schwer verletzt. Die junge Frau hat keinen Führerschein. Die Liste der Unfälle mit Fahrern ohne Lenkberechtigung ist lang - laut Statistik Austria waren es im Vorjahr 437 Unfälle. 631 Personen wurden dabei verletzt, 13 Tote waren die traurige Bilanz. Die meisten Unfälle passierten 2007 in Niederösterreich (82), Oberösterreich (80) und Wien (73). Zum Vergleich: Im Jahr 2006 gab es 379 Unfälle, 553 Personen wurden dabei verletzt, 17 Menschen verloren ihr Leben. Oft ist Alkohol im Spiel - bis zu 40 Prozent der führerscheinlosen Lenker sind zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert. "Die Dunkelziffer der 'Schwarzfahrer' liegt noch wesentlich höher ", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Dora Donosa.

Die Psychologin hat die Unfälle aus dem Jahr 2007 unter die Lupe genommen und konnte dabei fünf Prototypen von "scheinlosen" Lenkern identifizieren:

Zu jung für den Führerschein

"Kinder und Jugendliche, die keinen Führerschein haben, weil sie einfach noch zu jung für die Fahrausbildung sind, können es manchmal nicht erwarten, selbst mit einem Auto zu fahren. Also wird ein fremdes Fahrzeug genommen, in den meisten Fällen ohne das Wissen der Eigentümer, meist der Eltern", sagt Donosa. Jugendlicher Leichtsinn, der nicht selten im fatalen Crash endet. "Autoschlüssel, die frei herumliegen, können für Kinder eine Versuchung darstellen . Es ist auch nicht ratsam, seinem Kind, bevor es noch einen Führerschein hat, ein Fahrzeug zu kaufen, das dann vor der Haustüre steht - für manche ist die Verlockung einfach zu groß", sagt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Die Unbelehrbaren

Der Führerschein wurde bereits abgenommen , meist wegen Alkohol am Steuer. "Schätzungsweise ist das wohl die anteilsmäßig größte Gruppe der Schwarzfahrer ", sagt die ÖAMTC-Expertin. Diese Fahrer wägen das Risiko des nochmaligen Erwischtwerdens ab. Statt einen Fahrschein für die Öffis zu zwicken, wird einfach weiter ohne Führerschein gefahren. Man versucht, den Konsequenzen zu entgehen, oft fehlt auch die nötige Schuldeinsicht. Auch ein problematischer Alkoholkonsum oder Alkoholabhängigkeit können hier eine Rolle spielen.

Die Besitzlosen - Schein nie gemacht

In dieser Gruppe findet man die Lenker, die nie einen Führerschein gemacht haben und oftmals über Jahre hinweg trotzdem mit dem Auto unterwegs sind. "Je länger diese Fahrer unentdeckt bleiben, desto sicherer fühlen sie sich . Das Risiko, in eine Kontrolle zu kommen, wird von solchen Lenkern zunehmend unterschätzt", sagt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Falscher Schein

Der Fahrer weist bei der Kontrolle einen Führerschein vor, allerdings den falschen. Es bleibt dabei: Ein B-Führerschein beispielsweise berechtigt nicht zum Lenken eines Motorrades oder Lastkraftwagens.

Die Unwissenden - Mopedlenker auf "frisierten" Mopeds

Nur einspurige Fahrzeuge, die über maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum verfügen und nicht schneller als 45 km/h fahren, dürfen ohne Führerschein gefahren werden. "Ist das Moped nur ein km/h schneller, gilt es bereits als Motorrad und verlangt einen Führerschein der Klasse A. Vielen Jugendlichen, die an ihren Mopeds basteln, sind die Folgen nicht bewusst", warnt die ÖAMTC-Expertin.

Hohe Geldstrafen und Gefängnis für Fahren ohne Führerschein

ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka warnt vor rechtlichen Folgen: "Unwissen, Leichtsinn oder Ignoranz schützen vor Bestrafung nicht ." Das Fahren ohne Führerschein ist ein schweres Verkehrsvergehen, entsprechend hoch ist der Strafrahmen. Wer beim ersten Mal erwischt wird, zahlt zwischen 363 und 2.180 Euro . Beim zweiten Mal blüht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen . Und beim dritten Mal kann es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe setzen. "Darüber hinaus drohen bei einem Unfall noch schwerwiegende versicherungsrechtliche Konsequenzen. Der 'Schwarzfahrer' muss nämlich die Schäden des Unfallgegners aus eigener Tasche bezahlen. Werden einem Beteiligten bleibende körperliche Schäden zugefügt, zahlt man sein Leben lang", warnt die Club-Juristin abschließend.
 
Quelle: ÖAMTC

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