Nach der "korallenroten" Vignette 2008 wird die neue Vignette 2009 "lindgrün" sein. Wie schon in den vergangenen Jahren sind Signalwirkung und Unverwechselbarkeit ausschlaggebend für die Auswahl der Vignettenfarbe. Die Produktion der neuen Vignette ist nahezu abgeschlossen, sie wird pünktlich ab 1. Dezember 2008 an den fast 7.000 Verkaufsstellen im In- und Ausland erhältlich sein. Wie auch im letzten Jahr wird es die Jahres-, 2-Monats- und 10-Tages-Vignette geben.
Die Preise für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen für alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzGG werden im kommenden Jahr nicht angehoben . Die Anpassung an den Harmonisierten Verbraucherpreisindex, die sog. Valorisierung, wurde für die Vignette 2009 per Gesetz ausgesetzt. Die ASFINAG erwartet eine Steigerung der Absatzmenge 2009 in der Größenordnung von rund einer Million Stück (Erwartung 2008: ca. 21,5 Mio. - 2009: ca. 22,5 Mio. Stück verkaufte Vignetten) und damit Einnahmen aus der Pkw-Zeitmaut für 2009 in Höhe von insgesamt ca. 343 Mio. Euro (Erwartung 2008: 337 Mio. - 2007: 322 Mio.). Der Einnahmenverlust der ASFINAG durch Aussetzen der Valorisierung der Vignettentarife wird für 2009 voraussichtlich rund 7 Mio. Euro netto betragen.
Die Einnahmen werden von der ASFINAG ausschließlich in Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes investiert . Ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass die ASFINAG kein Geld aus dem Staatsbudget erhält. Den Kunden der ASFINAG stehen derzeit mehr als 2.100 Strecken-Km im hochrangigen Straßennetz zur Verfügung.
Überprüfung der Einhaltung der Vignettenpflicht
Die Einhaltung der Vignettenpflicht wird durch die ASFINAG Mautaufsichtsorgane und durch die Exekutive gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz und Mautordnung kontrolliert. Wird im Zuge der Kontrollen ein Verstoß festgestellt, erfolgt vor Ort die Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro (inkl. USt.) für Pkw und Wohnmobile unter 3,5 t hzGG bzw. 65 Euro (inkl. USt.) für Motorräder. Bei manipulierten Vignetten beträgt die Ersatzmaut jeweils das Doppelte der genannten Beträge. Fahrzeuglenker, die ohne ein gültiges "Pickerl" bzw. mit einer manipulierten Vignette auf den Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs sind, dabei erwischt werden und nicht unmittelbar vor Ort die Ersatzmaut bezahlen, werden bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Der Strafrahmen liegt dann zwischen mind. 300 bis max. 3.000 Euro .
Sicherheitsmerkmale
Ähnlich den Geldscheinen verfügen sämtliche österreichischen Vignettentypen über ein zweidimensionales Hologramm. Dieses zusätzliche Sicherheitsmerkmal wird auch zukünftig der Hauptschutz gegen Produktfälschungen sein. Ersichtlich ist dies beim Kippen der Vignette, da sowohl der Bundesadler als auch das Autobahnsymbol schillern. Die Zahl "09" verweist auf den Gültigkeitszeitraum der Vignette vom 1. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010 . Zugleich werden auch im kommenden Jahr die Abziehfolien der Vignetten mit einem Kreuz gekennzeichnet sein, um die Mehrfachnutzung auszuschließen.
Vignettentarife 2009 für Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzGG
Für Pkw bzw. Wohnmobile
10-Tages-Vignette: 7,70 Euro
2-Monats-Vignette: 22,20 Euro
Jahresvignette: 73,80 Euro
Für Motorräder
10-Tages-Vignette: 4,40 Euro
2-Monats-Vignette: 11,10 Euro
Jahresvignette: 29,50 Euro