ÖAMTC Rechtsberatung(Bildquelle: ÖAMTC)

Hotelzimmer überschwemmt: Versicherung zahlt nicht – Praxis-Beispiele aus der ÖAMTC-Rechtsberatung

Vorsicht bei Schäden an gemieteten Sachen! Serie von Mag. Andreas Achrainer, Hauptabteilungsleiter ÖAMTC-Rechtsdienste

Der Urlaub von Frau Emma H. in Deutschland wurde beim Abendessen schnöde unterbrochen: Ihr Hotelzimmer (sowie das darunter liegende) waren überflutet! Angeblich sei das Waschbecken in Frau H.s Zimmer übergegangen; sie habe den Hahn nicht ordentlich abgedreht. Der Überlauf sei zudem durch eingeweichte Strümpfe verstopft worden.

Schadensbericht

"Zum Glück ist in meiner Haushaltsversicherung eine Haftpflichtversicherung enthalten", dachte Frau H. nach der ersten Schrecksekunde und vergewisserte sich noch durch einen Anruf beim Versicherungsbetreuer. Obwohl Frau H. schwören hätte können, nichts falsch gemacht zu haben, unterschrieb sie schließlich auf Drängen des Hotelmanagements einen Schadensbericht, worin ihr Verschulden bestätigt wurde. Im Vertrauen darauf, dass eine Haftpflichtversicherung dazu da ist, um für verschuldete Schäden aufzukommen...!

Klausel

Die kalte Dusche kam erst später in Wien. Die Haftpflichtversicherung deckte zwar den (vergleichsweise geringen) Schaden im Stock darunter, nicht jedoch den Schaden, der in Frau H.s Zimmer entstanden war. Denn eine Klausel in vielen Haftpflichtversicherungsbedingungen lautet:

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer entliehen, gemietet , geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen hat.

ÖAMTC-Rechtsberatung

Demnach sind zwar Schäden im ganzen Hotel gedeckt, nur nicht im eigenen (gemieteten) Hotelzimmer. Diese Klausel lässt sich zwar durch Zusatzvereinbarungen ändern - aber wer weiß das schon? Die ÖAMTC-Rechtsberatung konnte nur noch Schadensbegrenzung betreiben: eine Klage abwenden, die Schadenssumme von über € 3.000,--  immerhin ein wenig herunterhandeln und für eine korrekte Abwicklung sorgen.

Bei häufiger Übernachtung im Hotel

Chefjurist Andreas Achrainer vom ÖAMTC rät daher: Wer oft in Hotels o.ä. übernachtet und entsprechend abgesichert sein will, sollte darauf achten, dass seine Haftpflichtversicherung auch Schäden an gemieteten Sachen deckt. Eine solche Deckung ist übrigens auch von den Leistungspaketen vieler Kreditkartenunternehmen umfasst. Es empfiehlt sich, dies im vorhinein zu prüfen.

Sollte es vor Ort Probleme geben, sind die ÖAMTC-Juristen im Notfall unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1 25 120 00 auch aus dem Ausland rund um die Uhr erreichbar. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

Quelle: ÖAMTC

Alle Kontaktdaten der ÖAMTC Juristen sowie zahlreiche nützliche Informationen finden Sie unter www.oeamtc.at/recht/ und www.oeamtc.at/reisen/ . Die Rechtsberatung ist für alle ÖAMTC Mitglieder kostenlos!

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