30. KFG-Novelle bringt Neuerungen für Kraftfahrer

Höheres Organmandat für Temposünder; Wunschkennzeichen kosten ab September mehr

Mit der soeben erschienenen Veröffentlichung der 30. KFG-Novelle (Novelle zum Kraftfahrgesetz) treten für die österreichischen Kraftfahrer ab sofort einige Neuerungen in Kraft. ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki fasst zur Übersicht die wesentlichen Punkte zusammen:
 
Ab sofort können Strafen bei Fahrzeuglenkern, die mit 20 bis 30 km/h zu schnell unterwegs sind , mittels Fahrzeuganhaltung und höherem Organmandat verhängt werden. Das mögliche Strafausmaß beträgt bis zu 70 Euro , die von der Polizei in bar oder per Kreditkarte eingehoben werden. Dieses Delikt wurde bisher in Ausnahmefällen mittels 36 Euro Organmandat, meist aber mit wesentlich teureren Strafanzeigen geahndet. " Die Neuerung betrifft alle fahrzeugbezogenen Tempolimits der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung, also beispielsweise Autos, die einen Anhänger ziehen oder Lkw und Busse", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Eine allfällige Staffelung der Strafhöhe - beispielsweise nach 20, 25 und 30 km/h zu schnell - obliegt den einzelnen Bundesländern . Bei höheren Geschwindigkeitsvergehen kommt es auch wie bisher zur Anzeige und höheren Strafen. "Der große Brocken aus dem Verkehrssicherheitspaket folgt erst am 1. September ", sagt der ÖAMTC-Jurist. Es sind das der Strafenkatalog für österreichweit einheitliche Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen, die neuen Alkoholsanktionen sowie die Neuregelung der Mopedausbildung.

Wer als "Dorli1" oder "Werni7" unterwegs sein will - sofern diese Wunschkennzeichen noch verfügbar sind - sollte schnell handeln. Nummerntafeln mit Wunschtext werden um 40 Prozent teurer und kosten ab 1. September 200 Euro (statt bisher 145 Euro) . Die Erlöse aus den Wunschkennzeichen sollen ausschließlich für Verkehrssicherheitszwecke verwendet werden. Der ÖAMTC befürchtet, dass diese drastische Erhöhung der seit Einführung unverändert gebliebenen Wunschkennzeichen-Gebühren zahlreiche Fahrzeugbesitzer abschrecken könnte, sich ein solches zuzulegen. Damit könnten die Einnahmen für den Verkehrssicherheitsfonds erheblich geschmälert werden.
 
Immer wieder gab es Beschwerden , dass von Fahrzeugimporteuren für die Eingabe in die Genehmigungsdatenbank bei importierten Fahrzeugen überhöhte Aufwandsabgeltungen verrechnet wurden. In manchen Fällen bis zu 250 Euro für ein paar elektronische Handgriffe. Der ÖAMTC hat sich daraufhin für eine gesetzliche Festsetzung der zulässigen Höchstgrenzen stark gemacht und jetzt in der 30. KFG-Novelle einen Teilerfolg erzielt. Ab sofort gilt eine gesetzliche Höchstgrenze des Aufwandersatzes von 180 Euro . "In vielen Fällen wird dieser Betrag allerdings zu hoch gegriffen sein. Es bleibt zu hoffen, dass dann nur der tatsächliche Aufwand verrechnet wird und die 180 Euro-Marke bei den Fahrzeugherstellern nicht zu einer Art Pauschalbetrag mutiert", sagt der ÖAMTC-Jurist.
 
Beim Zulassungsschein im Scheckkartenformat heißt es noch: bitte warten. Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar unter Dach und Fach, alle Details dazu müssen noch in Form einer - bisher ausständigen - Verordnung fixiert werden. Wenn diese Verordnung beschlossen ist, kann der Zulassungsschein im Scheckkartenformat im Lauf des Jahres 2010 realisiert werden. "Die Einführung erfolgt auf freiwilliger Basis, sollte aber für jeden eine Überlegung wert sein", sagt der ÖAMTC-Jurist. Der Zulassungsschein mit Chip ist nicht nur zeitgemäß, sondern vor allem auch handlich und fälschungssicher.

Quelle: ÖAMTC

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