Strafe aus dem Ausland : Ab 70 Euro wird jetzt kassiert

In EU-Staaten begangene Verkehrsstrafen ab 70 Euro werden künftig in Österreich kassiert.

Ab 1. März , müssen Österreicherinnen und Österreicher damit rechnen, dass die in einem EU-Staat begangenen Verkehrsstrafen von den österreichischen Behörden daheim kassiert werden, informiert der ARBÖ. Ab diesem Tag tritt in Österreich der schon seit einem Jahr geltende EU-Rahmenbeschluss in nationales Recht in Kraft.

Betroffen davon sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die in einem EU-Staat eine Verkehrsstrafe ab 70 Euro verhängt bekommen. "Wenn die betroffenen Österreicher eine über sie rechtskräftig verhängte Strafen nicht bezahlen, wird in der Praxis der Lohn entsprechend gepfändet ", informiert Dr. Herbert Grundtner, geschäftsführender Vizepräsident des ARBÖ. "Wichtig dabei ist zu wissen, dass das mit Deutschland geltende Amts- und Rechtshilfeabkommen weiterhin gilt. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland schon Verkehrstrafen ab 25 Euro daheim eingetrieben werden können", so Dr. Grundtner.

Bisher war es so, dass die aus EU-Staaten kommenden Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrsdelikten von den heimischen Behörden nicht eingetrieben werden durften. In der Praxis ging es dabei bisher meist um Temposünden die in Deutschland, Italien oder in der Schweiz begangen wurden. Manche Staaten, wie etwa Italien, schickten bisher den Österreichern private Inkassobüros auf den Hals, wenn Parkstrafen oder Mautgebühren nicht oder nicht ausreichend bezahlt worden waren. Bisher gab es dafür aber keine rechtliche Grundlage.

Was tun, wenn eine Anzeige aus dem Ausland in Haus flattert?

"Erst einmal sofort überprüfen, wann das Delikt begangen wurde", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Verkehrsdelikte vor dem 1. März 2008 können in Österreich nicht verfolgt werden. Aber Achtung: Hat ein Autofahrer beispielsweise im Sommer 2007 in Italien eine Verkehrsübertretung begangen, hat die italienische Polizei im eigenen Land sehr wohl die Möglichkeit, die Strafe im Nachhinein zu kassieren . Bei Delikten nach dem 1. März 2008 sollte man besser zahlen, wenn man das Delikt begangen hat und der Strafbetrag über 69 Euro (ohne Verfahrenskosten) ausmacht. Fühlt man sich zu Unrecht bestraft, sollte man sofort juristischen Rat einholen. Die Juristen der ÖAMTC-Rechtsberatung helfen österreichweit allen Mitgliedern rasch, unbürokratisch und kostenlos. Nähere Infos unter www.oeamtc.at/recht .

Abschließender Tipp der ÖAMTC-Juristin:
Wenn man den Strafzettel nicht versteht, weil er in einer fremden Sprache verfasst ist: Bei den ÖAMTC-Rechtsberatern gibt es einen Musterbrief, mit dem der unverständliche Strafzettel retourniert wird. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat nämlich jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren und mit den Behörden in seiner eigenen Sprache in Kontakt zu treten.

Quelle: ARBÖ / ÖAMTC

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