Einem Wiener wurde vor kurzem an der griechisch-türkischen Grenze die Einreise verweigert. Der Grenzbeamte hatte anhand des Führerscheines und des Zulassungsscheines festgestellt, dass der Lenker nicht Eigentümer des Fahrzeuges war. Dem Wiener, der sich das Auto für eine Urlaubsfahrt von einem Freund ausgeborgt hatte, blieb nichts anderes übrig, als umzukehren, um nicht als vermeintlicher Dieb verhaftet zu werden. "Der Autofahrer rief in der Nacht beim juristischen 24-Stunden-Notfall-Service des ÖAMTC an und bat um Hilfe", schildert ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch den Fall. Der diensthabende Jurist empfahl ihm, sich umgehend per Fax eine Vollmacht des Eigentümers mit einer Kopie von dessen Führerschein zur Legitimierung schicken zu lassen.
Dass dies kein Einzelfall ist, zeigte ein Anruf bei der ÖAMTC-Rechtsberatung eine Woche später. Einem Tiroler wurden auf der deutschen Autobahn die Kennzeichen des von ihm gelenkten Wagens von der Polizei abgenommen, weil er keine Berechtigung zum Lenken eines ihm nicht gehörenden Fahrzeuges vorweisen konnte.
Anrufe bei der ÖAMTC-Rechtsberatung zeigen immer wieder, dass es auch in Österreich zu Schwierigkeiten mit der Polizei u.a. auch mit Firmenfahrzeugen kommen kann, wenn keine Vollmacht des Besitzers mitgeführt wird. "Außerdem ist es im Interesse aller Fahrzeugbesitzer, dass die Polizei bei Verkehrskontrollen auch die Fahrzeugpapiere genau überprüft, um allenfalls gestohlene Kfz aufspüren zu können", erläutert Haupfleisch.
Wer nur einen formlosen Zettel mit einer "Benützungserlaubnis" mitführt, kann den Argwohn der Polizei im In- und Ausland wecken. "Denn solche Bestätigungen kann sich auch ein Fahrzeugdieb selbst schreiben", mahnt der ÖAMTC-Chefjurist. "Daher empfehlen wir, ein vom ÖAMTC kostenlos ausgestelltes Formular für die Benützungsbewilligung zu verwenden, auf dem der ÖAMTC die Identität des ausstellenden Fahrzeugbesitzers bestätigt."
Quelle: ÖAMTC