Fahrerflucht : Motive und rechtliche Konsequenzen

Oft sind Fußgänger unter den Opfern

16 Menschen verloren 2006 bei 1.969 Unfällen mit Fahrerflucht ihr Leben. "In fünf Prozent aller Unfälle mit Personenschaden lässt der Lenker das Opfer im Stich und fährt davon", weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Dora Donosa. Auffallend oft sind Fußgänger unter den Opfern. "In den vergangenen drei Jahren starben 37 Menschen bei Fahrerfluchtunfällen, davon waren 18 - also fast die Hälfte - Fußgänger", sagt Donosa.

" Fahrerflucht ist ein schwerwiegendes Delikt und kann das Todesurteil für das Unfallopfer bedeuten ", so die ÖAMTC-Expertin. Die meisten fahrerflüchtigen Lenker bei Unfällen mit Personenschaden waren im Vorjahr in Wien unterwegs (369 Unfälle mit Fahrerflucht), gefolgt von Oberösterreich (348), Steiermark (336), Niederösterreich (284), Tirol (205), Salzburg (158), Kärnten (156), Vorarlberg (92) und dem Burgenland (21).

"Die Motive für Fahrerflucht können unterschiedlich sein", erklärt die Verkehrspsychologin des Clubs. Generell stellt ein Unfall für die meisten Betroffenen eine extreme Stresssituation dar. Einige geraten daraufhin in Panik und reagieren mit Verdrängung und Flucht. Andere wiederum fürchten die Konsequenzen und wollen sich schlichtweg vor der Verantwortung drücken. "Die Angst vor Bestrafung und Führerscheinverlust kann zu Panik- und Kurzschlussreaktionen führen, mit der Folge, dass der Lenker flüchtet. Zurück bleibt das Opfer", sagt Donosa.

Auch eine Alkoholisierung des Lenkers spielt oft eine Rolle. "Zehn Prozent der im Vorjahr ausgeforschten fahrerflüchtigen Lenker standen unter Alkoholeinfluss. Stark Alkoholisierte realisieren das Geschehene oft gar nicht wirklich", erklärt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.

Bei Fahrerflucht drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

"Unfallflüchtige haben mit rechtlichen Folgen zu rechnen, vorausgesetzt man kann sie ausfindig machen", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Als "fahrerflüchtig" gilt, wer als Fahrzeuglenker einen Unfall verursacht hat und die verletzte Person im Stich lässt. Neben einer Verwaltungsstrafe drohen - je nach Unfallfolge - bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Außerdem kann in diesem Fall die Haftpflichtversicherung das an den Geschädigten ausbezahlte Geld vom fahrerflüchtigen Lenker zurückfordern .

Für das Unfallopfer gibt es eine Neuerung: Wer bisher in einen Unfall mit einem Fahrerflüchtigen (der nicht ausgeforscht werden konnte) verwickelt worden ist, hat zwar die Kosten für Verletzungen ersetzt bekommen, nicht aber den Sachschaden, der durch den Unfall entstanden ist. Neu seit 1. Juli 2007: Sachschäden werden bei Unfällen mit Fahrerflucht zumindest dann ersetzt, wenn Personen schwer verletzt oder gar getötet worden sind. "Den Selbstbehalt in der Höhe von 220 Euro muss das Unfallopfer selbst tragen. Das ist absolut ungerechtfertigt ", kritisiert die ÖAMTC-Juristin. Bei Parkschäden bleibt man weiter auf den Kosten sitzen, wenn der Verursacher das Weite gesucht hat. "Gerade bei solchen Schäden steht immer wieder ein möglicher Versicherungsbetrug im Raum. Deshalb werden diese Schäden nach wie vor nicht bezahlt", so die ÖAMTC-Expertin.

Quelle: ÖAMTC