ÖAMTC kritisiert Abzocke von Licht am Tag-Sündern

Lenkerin wurde binnen 15 Minuten zweimal für das gleiche Delikt bestraft

60 Euro soll ein Steirer, der auf der Ost Autobahn (A4) bei Schwechat ohne Licht unterwegs war, bezahlen. Die entsprechende Strafverfügung flatterte ihm vergangene Woche ins Haus. Vor kurzem erst hat der ÖAMTC die gesetzwidrige Abzocke von Lichtsündern kritisiert. "Die Bundespolizeidirektion Schwechat hat in diesem Fall aber eindeutig den Vogel abgeschossen. Da die Übertretung der Lichtvorschrift am 18. April, also drei Tage nach 'Beginn der Strafbarkeit' erfolgte, brauchte die Behörde offensichtlich fast fünf Monate, um die passende Strafhöhe zu finden und dem Fahrzeuglenker die Strafverfügung zuzuschicken. Dabei wurde der mit 40 Euro ohnedies viel zu hoch liegende 'niederösterreichische Tarif' für Anonymverfügungen glatt ignoriert", ärgert sich ÖAMTC-Jurist Hugo Haupfleisch. "Wir werden unser Mitglied bei seinem Rechtsmittel gegen diesen Willkürakt nach Kräften unterstützen."

Nicht weniger dreist ist lt. ÖAMTC die Vorgangsweise der Wiener Behörden. Hier wurde eine Fahrzeuglenkerin innerhalb von 15 Minuten zwei Mal für dasselbe Delikt bestraft . Die Frau war an einem sonnigen Sommertag vom 1. in den 8. Bezirk unterwegs. In der Florianigasse wurde sie von einer Polizeistreife angehalten und musste 15 Euro Organmandatsstrafe bezahlen, weil sie vergessen hatte, das Licht einzuschalten. Wenige Wochen später wurde ihr aber auch eine Strafverfügung über 42 Euro zugeschickt. Sie war an jenem Tag eine Viertelstunde zuvor am Josefskai ohne Licht unterwegs. Dort wurde die Wienerin aber nicht angehalten, sondern gleich angezeigt. Auch hier wurde der Anonymverfügungstarif mit vorgesehenen 28 Euro missachtet.

"Licht am Tag hat die Straßen sicherer gemacht. Es ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, von der wir überzeugt sind. Hier geht es nicht nur um dreiste Abzocke, mit solch derart verfehlten Maßnahmen erreicht man in der Bevölkerung Ärger und schürt Abwehrreaktionen", warnt Haupfleisch. Der Club hat sich im Zuge der Licht am Tag-Diskussion dafür ausgesprochen, dass Lichtsünder erst einmal von der Polizei angehalten und an das Einschalten des Lichtes erinnert werden sollen. Wird eine Bestrafung von der Exekutive für nötig gehalten, fordert der ÖAMTC, entsprechend dem Erlass des Verkehrsministeriums, bundesweit einheitlich 15 Euro-Organmandate zu verhängen .

Der bundesländerweite Wildwuchs bei den Licht am Tag-Strafen zeigt nach Ansicht des ÖAMTC wieder einmal drastisch, wie überfällig eine tiefgreifende Reform des österreichischen Verkehrsstrafen-Systems ist. Neben einem bundesweiten nach Schwere der Übertretung gestaffelten Strafenkatalog ist das Recht danach auch bestraft zu werden, unverzichtbar. " Die Art und Höhe der Strafen darf nicht mehr vom Gutdünken oder der Laune eines Exekutivbeamten abhängen ", fordert ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Schließlich ist die Bandbreite groß: Von der Abmahnung oder einem Organmandat an Ort und Stelle über eine Anonymverfügung bis hin zur wesentlich teureren Strafverfügung ist derzeit alles möglich.

Quelle: ÖAMTC

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