Licht am Tag in vielen Nachbarländern Pflicht

Vor der Fahrt ins Ausland sollte man sich informieren, sonst riskiert man teilweise empfindliche Strafen.

Sind die Sichtbedingungen gut, sind Autolenker in Österreich nicht verpflichtet, das Abblendlicht tagsüber einzuschalten. In den meisten anderen Ländern Europas gilt "Licht am Tag" jedoch verpflichtend und zwar das ganze Jahr über und unabhängig von den Sichtverhältnissen! In Bulgarien, Mazedonien, Montenegro, Polen, der Schweiz, der Slowakei, in Slowenien und Tschechien muss das Abblendlicht auf allen Straßen auch tagsüber eingeschaltet sein. In Italien und Ungarn gilt die Lichtplicht ebenfalls ganzjährig, aber nur außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.

"Vor der Fahrt in ein anderes europäisches Land ist man daher gut beraten, sich zu erkundigen, welche Regeln gelten", empfiehlt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. Bei Verstoß drohen teils hohe Strafen: So werden im Nachbarland Tschechien zum Beispiel 78 Euro fällig, in Norwegen 156 Euro, in Estland bis zu 190 Euro und in Russland bis zu 200 Euro.

In Kroatien und Moldau besteht die Lichtpflicht tagsüber nur im Winter. "In Kroatien müssen Autofahrer das Abblendlicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber einschalten", informiert Kristina Kosnar. "In Moldau erstreckt sich der verpflichtende Zeitraum für Licht am Tag von Anfang November bis Ende März."
In Deutschland und Frankreich ist die "Licht am Tag"-Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben, es gibt jedoch die Empfehlung, auf allen Straßen ganzjährig auch tagsüber das Licht einzuschalten.

Abschließender Tipp der ÖAMTC-Expertin: "Die Verwendung der Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig. Verschlechtern sich jedoch die Licht- und Sichtbedingungen durch Niederschlag oder Dämmerung, sollte das Abblendlicht verwendet werden - auch im Ausland."

Quelle: ÖAMTC