Die NoVA (= " Normverbrauchsabgabe ") ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis (abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm) aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%. Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz
Benzin-Pkw/Kombi:
Diesel-Pkw/Kombi:
Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.Bonusbetrag insgesamt: max. 500 Euro. Malusbeträge unbegrenzt.Die genannten Beträge sind noch ohne MwSt. - für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.
1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2
- Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300 Euro
- 120 - 180g/km: keine Änderung
- ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25 Euro Malus
2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
- Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200 Euro
- Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200 Euro
- Alternativantriebe: Bonus 500 Euro (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)
- Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- pro kW über 100.
3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw
- Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300 Euro vom errechneten NoVA-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der NoVA-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.
- Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300 Euro pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).
Den C02-Ausstoß (g/km) des Autos kann man dem Typenschein entnehmen.
Quelle: ÖAMTC
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