Verfassungsgerichtshof stoppt Section Control

Nein zur Datenerfassung auf längeren Strecken

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute entschieden, dass die Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Diese Entscheidung hat folgende Auswirkungen : "Neben den rechtlichen Aspekten sind der Section Control auch praktische Grenzen gesetzt", so der ÖAMTC-Jurist. Damit eine Section Control nämlich wirksam gegen Raser eingesetzt werden kann, muss auf der gesamten Strecke ein einheitliches Tempolimit gelten . Auch Auf- und Abfahrten sowie vorübergehende Stauphasen innerhalb eines längeren Überwachungsabschnittes würden dazu führen, dass nur wenig, für Strafen verwertbares, Material über Schnellfahrer erfasst werden könnte.

  • Derzeit in Betrieb befindliche Anlagen müssen - zumindest bis zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung des BMVIT - sofort abgeschaltet werden.
  • Strafbescheide bleiben gültig, wenn sie rechtskräftig bzw. bezahlt sind. "Ob allerdings in gewissen Fällen Rückzahlungen zu leisten sind, können wir erst nach einer genauen Prüfung der Entscheidungsbegründung sagen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
  • Laufende Verwaltungsstrafverfahren sind einzustellen.
  • Nur für die Überwachung der Geschwindigkeit auf Gefahrenstrecken wie Tunnels, Baustellen oder kurvenreichen Risikorouten ist die Section Control ein geeignetes und zulässiges Mittel.
  • Der VfGH hat Bestrebungen, die Section Control auf längeren Strecken einzusetzen, einen eindeutigen Riegel vorgeschoben.
  • Andere Methoden zur automatischen Erfassung von Fahrzeug-Kennzeichen wie etwa zur Mautkontrolle bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage.

Quelle: ÖAMTC