Was Skater , Scooter und Radfahrer dürfen

Die "Freiheit auf flotten Rollen" ist nicht immer grenzenlos

Im Frühling sind wieder mehr Kinder mit Skates und Rädern unterwegs. Wer auf der Straße fährt, muss Alterslimits, Ausrüstungsbestimmungen und Verhaltensregeln beachten. Auch Kinder, die sich mit Fahrrädern, Inlineskates, Rollern oder Tretautos auf die Straße begeben, müssen sich an Vorschriften halten. Aber auch die Großen treffen Pflichten: "Eltern müssen darauf achten, dass ihre Sprösslinge keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden, sonst kann eine Strafe von bis zu 72 Euro drohen", warnt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler.

Diese Regeln gelten und müssen beachtet werden:

  • Egal ob mit Fahrrad, Skates oder Roller - als oberste Regel gilt, sich immer so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer wie z.B. Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden . "Außerdem dürfen sich unter Zwölfjährige im öffentlichen Verkehr nur in Begleitung "rollend" fortbewegen. Der Begleiter muss mindestens 16 Jahre alt sein. "Ausgenommen sind Kinder mit Radfahrausweis, der bereits ab dem zehnten Lebensjahr erworben werden kann", erklärt die ÖAMTC-Juristin.
  • Inlineskaten ist auf Gehsteigen, Radwegen im Ortsgebiet, in Wohn- und Spielstraßen und Fußgängerzonen erlaubt. Auch kombinierte Geh- und Radwege dürfen benutzt werden. Die Fahrbahn, Mehrzweckstreifen oder markierte Fahrstreifen, in denen der Radverkehr gegen die Einbahn erlaubt ist, sind für Skater tabu.
  • Skateboards, Tretautos, Scooter, Dreiräder und Kinderroller gelten als "Kinderspielzeug" und dürfen auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone, in Wohn- oder Spielstraßen dann verwendet werden, wenn dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Spielen auf der Fahrbahn, am Radweg und auf Radfahrstreifen ist nicht erlaubt.
  • Für Radfahrer gilt: Auf Gehsteigen oder Gehwegen ist das Radeln verboten. Gibt es einen Radweg oder einen Geh- und Radweg, muss dieser von Radfahrern auch benützt werden. "Nebeneinander fahren, ist nur auf Radwegen, in Wohnstraßen und auf öffentlichen Straßen bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern erlaubt", so die ÖAMTC-Juristin. Mehrspurige Fahrräder dürfen neuerdings auch den Radweg benützen, allerdings nur, wenn sie nicht breiter als 80 cm sind.

Mangelhafte Fahrrad-Ausrüstung kann 14 Euro kosten

Aufpassen heißt es, wenn das Fahrrad nicht vorschriftsgemäß ausgestattet ist. "Obwohl seit 2001 die entsprechende Fahrradverordnung in Kraft ist, sind immer noch viele Fahrräder nicht richtig ausgerüstet. 14 Euro Strafe können an Ort und Stelle als Organmandat verlangt werden, wenn wichtiges Sicherheitszubehör fehlt", erklärt Hirtler.

Fahrräder müssen nach vorne weiße und nach hinten rote Reflektoren haben. Seitlich an den Radspeichen müssen gelbe Reflektoren fixiert sein oder die Reifen weiß oder gelb reflektieren. Außerdem braucht ein straßentaugliches Rad eine Klingel oder Hupe, eine Lichtanlage und zwei voneinander unabhängige Bremsen. "Beim Fahrradkauf sollte man unbedingt auf die korrekte Ausrüstung achten. Bevor der alte Drahtesel eine neue Saison bestreitet, sollte an einen Check zum Saisonstart gedacht werden", sagt die Club-Juristin.

Kleine Schürfwunden und blaue Flecken stehen bei der Verwendung von den Spiel- und Sportgeräten auf der Tagesordnung und trüben den Spaß nicht. "Schlimmere Verletzungen können aber durch eine geeignete Ausrüstung vermieden werden. In Österreich gibt es keine Helmtragepflicht für Radler, dennoch sollte ein Fahrradhelm zur Grundausstattung gehören ", empfiehlt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Auch beim Inlineskaten sind Helm und Schutzausrüstung wie Handgelenk-, Ellbogen und Knieschützer ein Muss.

ÖAMTC-Mitglieder können sich an allen Dienststellen des Clubs gratis eine Fahrrad-Broschüre mit zahlreichen Tipps und Radrouten abholen (solange der Vorrat reicht). Das komplette Werk gibt es alternativ auch im Internet zum Download ...

Quelle: ÖAMTC

Kommentare