StVO-Novelle : Vortestgeräte und neue Verkehrszeichen

Verschärfte Alkoholkontrollen , sofortige Unfallmeldepflicht bleibt

Gestern, Mittwoch, beschloss das Plenum des Nationalrates die 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung. Sie soll Anfang Juli in Kraft treten. "Begrüßenswerte Änderungen gibt es im Bereich der Alkohol- und Drogenkontrollen. Damit die Neuerungen auch wirklich greifen können, braucht es aber noch einige Begleitmaßnahmen. Sonst werden die Änderungen zahnlos sein", sagt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Die wesentlichen Punkte der Novelle:

Bei der Bekämpfung von Alkohol und Drogen am Steuer erhält die Exekutive neue Möglichkeiten: Mittels sogenannter "Vortestgeräte" kann eine größere Zahl von Personen auf Alkohol untersucht werden. Wer keinen nennenswerten Atemalkohol aufweist, darf gleich nach dem Vortest die Fahrt fortsetzen. Wer aber im Verdacht der Alkoholbeeinträchtigung steht, muss sich dem Alkomattest unterziehen. Die Ergebnisse dieses Tests haben im Gegensatz zum Vortestgerät Beweiskraft. Die Verweigerung des Vortests kann nicht bestraft werden, dann ist aber ein Alkomattest verpflichtend. Der ÖAMTC verlangt, dass vor der kostenintensiven flächendeckenden Anschaffung der Geräte Testläufe durchgeführt werden. "Es muss geprüft werden, ob eine maßgebliche Verbesserung der Verkehrsüberwachung durch die Geräte möglich ist", sagt Haupfleisch.

Künftig werden neben Amts- und Spitalsärzten auch eigens dafür geschulte Ärzte Kraftfahrer auf eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Drogen untersuchen dürfen. Allerdings ist derzeit noch völlig unklar, wann überhaupt entsprechende Schulungen angeboten werden. Darüber hinaus gibt es auch noch keine entsprechenden Verfahren für Drogenschnelltests.

Wenig ambitioniert sind die Neuregelungen zur "Abholzung des Schilderwaldes": Verkehrszeichen können leicht übersehen werden, wenn weitere, nicht der StVO entsprechende, Bilder oder Werbetafeln auf der gleichen Stange angebracht sind. Bisher wurden die betreffenden Verkehrszeichen ungültig. Diese Bestimmung wird nun gestrichen. "Damit wird die Werbung auf Verkehrszeichen-Ständern sogar noch zunehmen", fürchtet ÖAMTC-Jurist Haupfleisch. Schon jetzt kritisieren laut einer Umfrage des ÖAMTC 58 Prozent der Autofahrer, dass es zu viele Schilder auf Österreichs Straßen gibt.

In einem Punkt wurden die Forderungen des ÖAMTC erfüllt:  Die Prüfintervalle für Verkehrszeichen werden nicht verlängert. Die Behörden müssen weiterhin alle zwei Jahre Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen und Telematikanlagen auf ihre Notwendigkeit und Richtigkeit überprüfen. Damit konnte eine massive Verschlechterung der Verkehrs- und Rechtssicherheit vermieden werden. Diese Überprüfungsfrist wollte man nämlich ursprünglich - vor allem auf Bestreben der Bundesländer - komplett streichen.

Das Reißverschlusssystem wird künftig auch dann zu beachten sein, wenn das Weiterfahren auf einem vorübergehend gesperrten Fahrstreifen verboten ist. Derartige Verbote werden beispielsweise durch ein rotes "X" über der Fahrbahn angezeigt.

Mit der Novelle kommen neue Verkehrszeichen für fahrstreifenbezogene Verkehrsbeschränkungen, Geh- und Reitverbote sowie Taxistandplätze .

Die Regierungsvorlage hatte eine Verlängerung der Meldefrist nach Unfällen mit Sachschaden auf 24 Stunden vorgesehen. Dieser Passus wird nicht beschlossen. Es bleibt daher bei der bisherigen Rechtslage: Wenn nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden der Austausch der Identität der Unfallbeteiligten nicht möglich ist, muss die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle "ohne unnötigen Aufschub" verständigt werden. Schon eine halbstündige Verspätung kann ausreichen, um sich der Fahrerflucht schuldig zu machen. Auch der Kauf einer Wurstsemmel wurde vom Verwaltungsgerichtshof einmal als strafbare Verspätung bewertet. "Der ÖAMTC wird sich in Zukunft verstärkt dafür einsetzen, dass derartige Schikanen vermieden werden", sagt der ÖAMTC-Chefjurist.

Quelle: ÖAMTC

Kommentare