Der 1. Juli 2005 ist Stichtag für zahlreiche Neuerungen, die auf Österreichs Kraftfahrer zukommen. Erstmals gibt es Vormerkungen für mittelschwere Verkehrsdelikte und für Neuwagen mit Partikelfilter erhält man künftig einen Bundeszuschuss. Neu sind auch die 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung und der Fahrverbotskalender für Lkw. Nachfolgend eine kurze Übersicht der wichtigsten Änderungen :
- Viel zu geringen Sicherheitsabstand gehalten, Fußgänger auf dem Schutzweg gefährdet oder Kind nicht angeschnallt: Alle, die am Steuer eines Autos oder eines Motorrads gegen bestimmte Verkehrsregeln verstoßen, müssen seit 1. Juli mit einer Vormerkung rechnen. Bei 13 Delikten ist eine Vormerkung im Führerscheinregister der Wohnsitzbehörde die "Vorstufe" zum Entzug der Lenkberechtigung. Der Verkehrssünder darf vorerst den Führerschein behalten, sieht aber die "gelbe Karte". Wiederholungstäter müssen auf die Schulbank. Unbelehrbare bekommen nach drei Verstößen innerhalb von zwei Jahren die "rote Karte" und die Lenkberechtigung wird entzogen. Eine Auflistung der 13 Delikte finden Sie hier, Informationen rund um das Vormerksystem gibt es ab sofort übersichtlich aufbereitet auch auf der ÖAMTC-Website ...
- Seit 1. Juli gibt es auch Bundeszuschüsse für umweltbewusste Autofahrer : Wer sich einen Neuwagen über 80 kW mit einem Partikelfilter kauft, der bekommt eine "Finanzspritze" des Bundes von 300 Euro. Der Wermutstropfen ist, dass mit der Bonus-Malus-Regelung auch eine "Strafsteuer" eingehoben wird: Jene, die einen Diesel-Pkw ohne Partikelfilter neu anmelden, müssen einen Malus von 0,75 Prozent der NoVA (Normverbrauchsabgabe) bzw. maximal 150 Euro hinnehmen. Für kleine Diesel-Pkw bis 80 kW gilt die Bonus-Malus-Regelung erst ab 1. Jänner 2006. Eine Liste aller derzeit verfügbaren Neuwagen mit serienmäßigem Partikelfilter finden Sie hier auf der Website des ÖAMTC. Außerdem haben die Club-Experten alle Informationen zu Fördermodellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden auch im Nachrüstbereich zusammengefasst.
- Von Vortestgeräten bis zu neuen Verkehrszeichen: Die 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung , die ebenfalls mit Anfang Juli in Kraft getreten ist, bringt begrüßenswerte Änderungen: Bei der Bekämpfung von Alkohol und Drogen am Steuer erhält die Polizei sogenannte "Vortestgeräte". Wer keinen nennenswerten Atemalkohol aufweist, darf gleich nach dem Vortest die Fahrt fortsetzen. Wer aber im Verdacht der Alkoholbeeinträchtigung steht, muss sich dem Alkomattest unterziehen. Künftig werden außerdem neben Amts- und Spitalsärzten auch eigens dafür geschulte Ärzte Kraftfahrer auf eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Drogen untersuchen dürfen. Wenig ambitioniert sind die Neuregelungen zur "Abholzung des Schilderwaldes": Verkehrszeichen können leicht übersehen werden, wenn weitere, nicht der StVO entsprechende Bilder oder Werbetafeln auf der gleichen Stange angebracht sind. Bisher wurden die betreffenden Verkehrszeichen ungültig. Diese Bestimmung wird nun gestrichen. Zu befürchten ist, dass die Werbung auf Verkehrszeichen-Ständern sogar noch zunehmen wird.
- Heuer gibt es kein erweitertes Wochenend-Fahrverbot für Lkw . Stattdessen gilt ab Samstag, den 2. Juli, der "Fahrverbotskalender". Der ÖAMTC befürchtet durch den Entfall wichtiger Lkw-Fahrverbote das programmierte Stauchaos. Nähere Informationen zum Fahrverbotskalender gibt es unter www.oeamtc.at/verkehr/ .