Mit der heute vom Europäischen Verkehrsministerrat in Brüssel beschlossenen Dritten Führerscheinrichtlinie wurde ein weiterer Schritt zur Harmonisierung des europäischen Führerscheinrechts vollzogen und so für mehr Verkehrssicherheit gesorgt. "Diese Richtlinie soll dafür sorgen, dass in allen EU-Mitgliedstaaten keine Führerscheine mehr erteilt werden, wenn die Fahrerlaubnis im Heimatstaat entzogen wurde ", erklärt ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann. Das soll verhindern, dass beispielsweise alkoholauffällige Autofahrer, die in einem Land keine Fahrerlaubnis mehr bekommen, diese in einem anderen Land erwerben. Die Gesetzgeber in den einzelnen Staaten sind nun gefordert, durch rasche Umsetzung der Richtlinie dieses Schlupfloch zu schließen.
Um Missbrauch effizient ausschließen zu können, ist ein europäisches Führerscheinregister erforderlich . Eine solche Datenbank kann nur dann aufgebaut werden, wenn mittelfristig alle alten Führerscheine in der EU gegen ein einheitliches und fälschungssicheres Dokument umgetauscht werden. Angesichts des erheblichen Verwaltungsaufwandes ist dafür eine Übergangsfrist von 20 Jahren vorgesehen. Es ist unpraktikabel, in einem "vernetzten" Europa länderübergreifend Führerscheine in Karteikästen zu verwalten.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde erreicht, dass die neuen Führerscheine 15 Jahre gültig bleiben. Ursprünglich war eine Befristung von zehn Jahren geplant. Auch die Forderung der Autofahrerclubs, den Auto- und Motorradführerschein auch in Zukunft ohne Gesundheitsprüfung zu verlängern , wurde erfüllt.
Quelle: ADAC
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