Alkotestgerät ab 1. Juli in Frankreich Pflicht

Einwegtests sind in Supermärkten, Apotheken und Tankstellen erhältlich

Ab 1. Juli 2012 muss jeder Auto- und Motorradfahrer in Frankreich ein Alkotestgerät mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen. Wer bei einer Fahrzeugkontrolle das Testgerät nicht vorweisen kann, muss eine Strafe von 11 Euro bezahlen. Gestraft wird angeblich erst ab November 2012. In der Übergangszeit sollen zunächst nur eine Ermahnung und ein Hinweis auf die Neuregelung erfolgen. Frankreich-Urlaubern empfiehlt der ÖAMTC allerdings, das Testgerät schon ab 1. Juli mitzuführen. Die von der französischen Polizei akzeptierten Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich (Kosten ca. 2 bis 5 Euro).

Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle von einem französischen und drei deutschen Herstellern getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit verschiedenen Messgeräten der Polizei nachgemessen. Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. "Damit bestätigen die Röhrchen dem Nutzer nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Aber das sollte jeder doch selbst wissen", sagt Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC.

In Frankreich gilt wie in Österreich und in den meisten europäischen Ländern die Promillegrenze 0,5.

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