Neue Einfuhrbestimmungen für Waren aus Nicht-EU-Ländern

Reisefreigrenzen wurden erhöht

Gerade rechtzeitig vor dem langersehnten Weihnachtsurlaub hat die ÖAMTC-Touristik noch eine Erinnerung für all jene, die die Weihnachtsfeiertage in der Sonne verbringen werden. Seit 1. Dezember darf mehr geshoppt werden . "Konkret betrifft das die Einfuhr von Waren aus allen Ländern außerhalb der EU", erläutert ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant.

Bestimmungen im Detail  
Neuigkeiten bei der Zigaretteneinfuhr aus Ungarn
 
Eine weitere Neuerung betrifft die Einfuhr von Zigaretten aus Österreichs EU-Nachbarland Ungarn. "Die 25 Stück-Beschränkung für die Einfuhr von Zigaretten per Landweg wird Ende des Jahres aufgehoben ", erläutert die ÖAMTC-Touristikerin. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reisende 200 Stück Zigaretten mit nach Österreich bringen , sofern auf den Zigarettenpackungen keine Warnhinweise in deutscher Sprache angebracht sind. "Wenn auf den Packungen die Warnhinweise in Deutsch aufgedruckt sind, dann gilt diese Beschränkung nicht. Es dürfen 800 Stück Zigaretten importiert werden ", informiert Bergant. Diese Regelung muss übrigens bei der Zigaretten-Einfuhr aus allen EU-Ländern beachtet werden.
 
Die 25 Stück-Beschränkung für die Einfuhr von Zigaretten (200 Stück-Beschränkung bei Flugreisen) aus der Slowakei wird voraussichtlich ebenfalls fallen . Anders stellt sich die Situation jedoch für die Baltischen Staaten und Polen dar. "Unabhängig davon, in welcher Sprache die Warnhinweise angebracht sind, dürfen bis auf Weiteres aus Estland nur 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak sowie aus Lettland, Litauen und Polen überhaupt nur 200 Zigaretten nach Österreich eingeführt werden", erläutert die ÖAMTC-Touristikerin.
 
Falls Reisende mehr Tabakwaren, egal aus welchem Land, mitnehmen möchten, müssen diese nach der Einreise beim nächsten Zollamt gemeldet und versteuert werden. Zur Einhaltung dieser Bestimmungen werden Kontrollen durchgeführt. Falls die Tabakwaren nicht ordnungsgemäß gemeldet wurden, drohen Strafen.
 
Sämtliche Infos zu den Einreisebestimmungen nach Österreich sind unter www.oeamtc.at/reise/zoll zu finden.

  • Die Grenzen für "andere Waren" wurden von 175 auf 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für alle anderen Reisenden angehoben . Unter andere Waren fallen z.B. Geschenke und Souvenirs, mit Ausnahme von Alkohol und Tabakwaren, die gesondert geregelt sind.
  • Für Reisende unter 15 Jahren gilt bei "anderen Waren" eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro.
  • Die bisherigen Einschränkungen für Kaffee, Tee und Parfums entfallen. Diese Waren fallen in Zukunft unter "andere Waren".
  • Personen ab 17 Jahren dürfen nun vier statt zwei Liter Wein und diese zusätzlich zu den übrigen alkoholischen Getränken (ein Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumsprozent oder zwei Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Volumsprozent) plus 16 Liter Bier einführen.
  • Bei den Höchstmengen für Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak) ändert sich nichts. Auch diese gelten ab einem Alter von 17 Jahren.

Quelle: ÖAMTC