Fahrrad ausland(Bildquelle: Pixabay.com / ShonEjai)

Mit dem Fahrrad im Ausland: Infos zu Alkohol, Helmpflicht und Co.

In Polen droht bei Alkoholisierung am Rad sogar Gefängnis.

Wer im Urlaub auf das eigene Fahrrad nicht verzichten möchte, wird es mangels Platz im Kofferraum mit einer Halterung am Dach oder Heck transportieren. Ein Heckträger verdeckt allerdings oft das hintere Kennzeichen. Die in Österreich in solchen Fällen meist verwendete rote Kennzeichentafel ist im Ausland jedoch oft unbekannt und teilweise sogar nicht zulässig (z.B. in Deutschland und der Slowakei). Daher rät der ÖAMTC, das "normale", hintere Kennzeichen umzustecken oder einen Heckträger zu verwenden, der das hintere Kennzeichen nicht verdeckt. Worauf man sonst noch als Radfahrer im Ausland achten sollte:

Trinkt man als Radfahrer zu viel Alkohol, drohen teilweise extrem hohe Geldstrafen und in Polen sogar Freiheitsentzug! "Überschreitet man in Polen die dort gültige 0,2-Promillegrenze, muss mit einer Haftstrafe gerechnet werden", warnt ÖAMTC-Expertin Kristina Kosnar. In den meisten Urlaubsländern - darunter Italien, Frankreich, Kroatien und die Schweiz - sind 0,5 Promille am Fahrradlenker erlaubt. Die Strafhöhen beim Überschreiten variieren zwischen 65 Euro in Kroatien und mindestens 530 Euro in Italien.

In der Slowakei wird innerorts und auf Fahrradwegen außerorts eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille toleriert - auf allen anderen Straßen hingegen gilt eine Nulltoleranz. Im Nachbarland Tschechien liegt die Promillegrenze generell bei 0,0. Deutlich höher liegt die Grenze in Deutschland: Dort wird alkoholisiertes Fahrradfahren erst ab 1,6 Promille - oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren kann - sanktioniert.

"Skandinavien, Großbritannien und Irland sehen keine expliziten Promillegrenzen für Radfahrer vor", weiß Kristina Kosnar. "Ist man jedoch nicht mehr in der Lage, das Fahrrad sicher zu lenken, werden auch hier hohe Strafen verhängt: In Irland sind 2.000 Euro Strafe fällig, in Großbritannien sogar bis umgerechnet 3.250 Euro." In Dänemark beträgt die Mindeststrafe 200 Euro - die genaue Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

Die Pflicht, während der Fahrradfahrt einen Helm zu tragen, gilt in Frankreich (genau wie in Österreich) für Personen unter 12 Jahren, in Slowenien für Personen unter 15 und in Spanien und Kroatien für Personen unter 16 Jahren. In einigen Nachbarländern Österreichs gibt es hingegen keine Helmpflicht: So müssen in Italien und Deutschland nicht einmal Kinder einen Helm tragen. "Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir aber dringend, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen - auch ohne gesetzliche Vorschrift", sagt Kosnar.

Quelle: ÖAMTC