Wer sich von einem Freund oder Bekannten ein Auto oder Wohnmobil für eine Auslandsreise ausleiht, sollte stets eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei sich haben. Dies gilt nach Angaben des ADAC auch für Geschäftsreisende
, die mit einem Firmenwagen im Ausland
unterwegs sind.
Autourlauber, die mit einem fremden Wagen in die Türkei
oder in ein anderes osteuropäisches Land
wollen, können ohne die schriftliche Bestätigung Schwierigkeiten bekommen, schlimmstenfalls kann sogar die Weiterreise verweigert werden. Eine Vollmacht ist aber auch in den EU-Ländern
empfehlenswert, wenn im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss, dass der Fahrer tatsächlich vom Halter zur Nutzung des Fahrzeuges berechtigt war, also bei einem Unfall
oder Diebstahl
. In den EU-Ländern wird sie aber nicht regelmäßig kontrolliert.
Formulare für eine solche Vollmacht erhält man z. B. an allen ÖAMTC-Stützpunkten. Für Mitglieder sind diese kostenlos.
Quelle: ADAC