"Wer eine Reise mit dem Auto unternimmt, sollte stets sichergehen, dass die Grüne Versicherungskarte mit im Gepäck ist", sagt ÖAMTC-Touristiker Thomas Dürnsteiner. Die ist nämlich der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. "Innerhalb der EU sollte grundsätzlich das Kfz-Kennzeichen als Beleg ausreichen, dass eine gültige Versicherung besteht. Die Praxis zeigt aber, dass bei Kontrollen häufig die Versicherungskarte verlangt wird", erklärt der ÖAMTC-Experte. Der Aufwand ist gering - viele Versicherungen schicken die Karte jeweils am Jahresbeginn automatisch zu. "Am besten gleich ins Auto zu den Papieren legen", rät Dürnsteiner. Ansonsten kann man die Grüne Versicherungskarte kostenlos bei der Versicherung anfordern.
In folgenden Ländern ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien und Ukraine. In manchen Ländern gibt es Sondervorschriften. Der ÖAMTC-Touristiker fasst die wichtigsten zusammen:
- Im Kosovo ist die Grüne Versicherungskarte nicht gültig. Stattdessen muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
- Seit letztem Jahr gilt die Grüne Karte auch in Russland, allerdings mit einer Besonderheit: Reisende müssen bei ihrer Versicherungsanstalt für die Russland-Reise eine kostenpflichtige "große Grüne Karte" beantragen. Die große Grüne Versicherungskarte gibt es überdies für den Iran, Israel, Marokko, Tunesien und die Türkei. "Bei Fahrten in die Türkei ist außerdem darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Türkei gilt", rät der ÖAMTC-Touristiker.
- Reisende nach Serbien müssen beachten, dass die Grüne Karte die Länderkennung SRB (früher SCG) aufweist. Dieses Kürzel ist auch für Montenegro gültig. Vergisst man auf die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei der Einreise eine Grenzversicherung beim Zollamt abschließen. "Erhöhte Versicherungsprämien und niedrige Deckungssummen sind dann garantiert", sagt ÖAMTC-Experte Dürnsteiner.
Quelle: ÖAMTC