Wissenswertes vor dem Italien-Urlaub

Sechs Infos und Tipps für eine gelungene Reise

Italien wird auch heuer wieder eines der beliebtesten Sommer-Reiseziele sein. Wer sich vor der Urlaubsfahrt über die aktuellen Herausforderungen und neuen Bestimmungen informiert, kann Ärger und Strafen vermeiden.

Besondere Staugefahr besteht derzeit auf der Autobahn A4 zwischen Palmanova und Portogruaro. Hier wird eine zusätzliche Fahrspur in jede Richtung gebaut. Wegen der Bauarbeiten kommt es in beiden Fahrtrichtungen zu Staus und längeren Wartezeiten. Sofern möglich, empfiehlt es sich den Autobahnbereich zu umfahren und auf die Bundesstraßen ausweichen.

Für Verwirrung bei Italien-Reisenden sorgt derzeit ein bisher unbekanntes Verkehrszeichen: Es schreibt den einzuhaltenden Sicherheitsabstand zwischen zwei Pkw vor. Zum Einsatz kommt die Beschilderung vor Tunneleinfahrten auf der Autobahn, insbesondere im Kanaltal (z.B. vor Udine). Hintergrund: Bei und in Tunneln ist die Unfallgefahr oft größer und die Unfallfolgen schwerwiegender als gewöhnlich. Ein größerer Sicherheitsabstand soll das erhöhte Risiko entschärfen.

Die Strafen für Verkehrsdelikte sind in Italien oft viel höher als in der Heimat. So kostet das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mindestens 165 Euro, 20 km/h zu viel am Tacho kosten Minimum 175 Euro und für das Fahren ohne Gurt zahlt man mindestens 85 Euro. Nachts sind Strafen nochmal um ein Drittel höher. Bezahlt man die Strafe innerhalb von fünf Tagen, werden 30 Prozent nachgelassen. Zahlt man allerdings nicht innerhalb von 60 Tagen, verdoppelt sich die Strafhöhe.

Möchte man eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona traffico limitato". Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung, sonst drohen mindestens 80 Euro Strafe. Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, ersucht man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine Sondergenehmigung zu beantragen.

Die geplante "Eintrittsgebühr" für Venedig, die schon im Mai 2019 eingeführt werden sollte, tritt nun voraussichtlich ab September in Kraft. Dann müssen Tagestouristen drei Euro pro Person zahlen und ab 2020 sogar doppelt so viel. Je nach Touristenansturm kann die Gebühr auf bis zu zehn Euro angehoben werden. Besucher, die eine Übernachtung in der Stadt gebucht haben, sollen laut Plan von der Zahlung befreit sein.

Voraussichtlich ab November 2019 gelten in Italien neue Vorschriften für die Kindersicherung. Dann dürfen Kinder bis vier Jahre nur noch in Sitzen mit Alarmsignal befördert werden. Der Alarm soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden. Ursprünglich war diese Neuerung bereits für Juni geplant. Die Regelung betrifft nur in Italien zugelassene Fahrzeuge - aber damit auch Mietwagen. Mit der Mietwagenfirma sollte daher bereits vorweg geklärt werden, ob entsprechende Kindersitze vorhanden sind.

Quelle: ÖAMTC