Mietwagen im Urlaub – wie man Ärger und zu hohe Kosten vermeidet

So gelingt der perfekte Umgang mit Mietwagen: Das Fahrzeug auf Vorschäden checken, von allen Seiten fotografieren und unbedingt vorab das Kleingedruckte lesen. Der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung ist immer ratsam.

Die Urlaubsaison ist in vollem Gange und den ÖAMTC erreichen aktuell vermehrt Fragen zum Umgang mit Mietwagen – einige Mitglieder berichten auch von Problemen im Fall von Schäden.

"Es ist immer ratsam, sich für die Buchung Zeit zu nehmen und das 'Kleingedruckte' auch tatsächlich zu lesen – so vermeidet man böse Überraschungen im Nachhinein", rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.

Die Expertin hat die wichtigsten Tipps parat:

  • Versicherung: Um bei Unfällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich prinzipiell eine Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz und ohne Selbstbehalt. Die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte mindestens eine Million Euro betragen. Glas, Felgen und Reifen sind bestenfalls mitversichert.

  • Zusatzkosten: Ein Aufpreis für Ausstattung wie Navi oder Kindersitze ist nachvollziehbar – hier lohnt sich allerdings ein Preisvergleich vorab. "Manchmal sind Mehrkosten allerdings auch versteckt, z. B. in Form eines Aufpreises für sehr junge Fahrer oder die Rückgabe an einem anderen Ort", warnt Renner. "Generell sind Extra-Leistungen bei der Buchung meist günstiger als bei der Übernahme vor Ort."

  • Kreditkarte: "Bereits bei der Buchung muss man beachten, dass der Name des Hauptmieters mit dem Namen auf der Kreditkarte übereinstimmt – anderenfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution nicht akzeptiert", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Zudem muss die Kreditkarte für die Kaution ausreichend gedeckt sein. Sonst kann auch dann die Aushändigung verweigert werden."

    Achtung: Mittlerweile ist die Eingabe des PINs die gängige Art der Zahlungsbestätigung. Wer den Code für seine Kreditkarte nicht kennt, sollte diesen rechtzeitig bei der Bank anfordern.

  • Fahrzeugcheck: Bei der Fahrzeugabholung sollte genau auf Vorschäden geachtet werden – und dass diese im Übergabe-Protokoll vermerkt sind. "Auch bei der Rückgabe sollte man darauf bestehen, dass das Fahrzeug vor Ort auf Schäden geprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird", rät die Expertin des Mobilitätsclubs.

  • Verkehrsstrafen: "In den Vertragsbedingungen legen viele Vermieter fest, Verkehrsstrafen oder nicht bezahlte Park- oder Mautgebühren nachträglich von der Kreditkarte abzubuchen – oft ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kunden, dafür aber zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr", weiß Renner. "Daher AGBs genau lesen und abklären, wie Straßengebühren verrechnet werden." Und natürlich: Die Verkehrsbestimmungen im Ausland kennen und einhalten.

  • Abrechnung: Findet man, retour aus dem Urlaub, nicht nachvollziehbare Abbuchungen auf der Kreditkartenabrechnung, heißt es, rasch handeln – denn sonst läuft man Gefahr, etwaige Einspruchsfristen für ungerechtfertigte Abbuchungen zu verpassen.

Um nichts Wichtiges zu vergessen, helfen die Checklisten des Mobilitätsclubs bei der Buchung und Übernahme von Mietwagen, unter www.oeamtc.at/mietwagen . Von dort gelangt man auch zu den Angeboten von ÖAMTC Mietwagen, die standardmäßig eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt inkludieren. Für Umbuchung und Stornierung vor Reiseantritt fallen keine Gebühren an.