Neue Führerschein-Besitzer müssen im Ausland besonders aufpassen

Oft gelten z.B. verringerte Tempolimits und Promillegrenzen.

Jetzt im Sommer werden auch viele Fahranfänger auf ihre erste große Tour gehen und mit dem Auto ins Ausland fahren oder sich vor Ort einen Mietwagen nehmen. Beachten sollten sie dabei, dass einige Länder eigene Vorschriften für Führerschein-Neulinge haben, die man unbedingt beachten sollte. Diese reichen von verringerten Höchstgeschwindigkeiten und niedrigeren Promillegrenzen bis zum Ausleihen eines Miet- oder Privatautos.

In Italien sind die Verkehrsregeln für Führerschein-Neulinge besonders innerhalb der ersten drei Jahre streng. Einerseits gilt eine strikte 0,0-Promillegrenze, andererseits dürfen 'Neu-Lenker' auf Autobahnen maximal 100 km/h und auf Schnellstraßen maximal 90 km/h fahren.

In Kroatien dürfen Fahrer unter 25 Jahren maximal 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen fahren. "Diese Regelung betrifft eigentlich nur kroatische Staatsangehörige. Um Probleme mit der Exekutive zu vermeiden, sollten sich jedoch auch österreichische Junglenker an die Vorschrift halten", rät ÖAMTC-Expertin Dagmar Riedl. Ein Alkoholverbot gilt in Kroatien für alle Lenker unter 24 Jahren.

In Deutschland ist Alkohol am Steuer für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für alle Lenker unter 21 Jahren streng verboten. Deutschland ist eines der wenigen Länder, das den österreichischen L17-Führerschein akzeptiert.

Für Führerschein-Neulinge, die sich im Urlaub einen Mietwagen leihen möchten, lohnt sich ein Blick in die Mietbedingungen, denn oft ist ein bestimmtes Mindestalter für die Anmietung erforderlich. Außerdem setzen viele Vermieter eine bestimmte Gültigkeitsdauer des Führerscheins voraus - häufig ein, zwei oder drei Jahre. Mit einem komplett neu ausgestellten Führerschein ist eine Anmietung meistens nicht möglich. Für Fahrer unter 25 Jahren ist meist auch ein "young drivers"-Zuschlag zu zahlen.

Wer mit einem privat geliehenen Fahrzeug ins Ausland fahren möchte, sollte in jedem Fall eine Vollmacht des Eigentümers dabei haben! Damit kann man belegen, dass der Besitzer des Autos mit der Fahrt einverstanden ist. Eine Vorlage für diese Vollmacht erhalten Mitglieder kostenlos an allen ÖAMTC-Stützpunkten in den Sprachen englisch, französisch, italienisch, türkisch und serbokroatisch.

Quelle: ÖAMTC