Promillegrenzen und Strafen im nahen Ausland

Teilweise hohe Strafen schon bei geringen Alkoholmengen

Sowohl in Österreich als auch in den Nachbarländern locken jetzt wieder Adventmärkte - und mit ihnen die Punschstände - zu einem Besuch. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte nach dem Genuss von Punsch oder Glühwein die Hände vom Lenkrad lassen. Man bringt sonst nicht nur sich und andere in Gefahr, man geht auch das Risiko hoher Strafen ein, wenn die Promillegrenzen des jeweiligen Landes überschritten werden. So gilt beispielsweise in Tschechien, der Slowakei und Ungarn die 0,0-Promille-Grenze für Autofahrer. In Deutschland, Italien, der Schweiz und Slowenien gelten - wie auch in Österreich - 0,5 Promille.

Wer zu viel Alkohol im Blut hat und am Steuer erwischt wird, muss zahlen. "In Deutschland und Italien beginnen die Strafrahmen bei 500 bzw. 530 Euro. In Italien bezahlt man außerdem nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. "Die Schweiz setzt ihre Strafen für Alkoholdelikte bei ca. 550 Euro an."

Wer in der Slowakei mit bis zu 0,1 Promille erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 1.000 Euro rechnen. "Überschreitet man die Grenze von 0,1 Promille nachweislich, kann man sogar sofort vorläufig festgenommen werden - auch wenn die alkoholisierte Fahrt keinen Unfall zur Folge hat", weiß die ÖAMTC-Expertin. Ein Schnellgerichtsverfahren entscheidet dann über das weitere Vorgehen, möglich ist sogar eine Haftstrafe bis zu zwölf Monaten.

Für junge Fahrer und Fahranfänger gelten in einigen Ländern besonders strenge Regeln. So dürfen in Deutschland und Slowenien Führerscheinneulinge, die den Schein noch keine zwei Jahre besitzen, sowie alle Personen unter 21 Jahren keinerlei Alkohol konsumiert haben, wenn sie fahren. In Italien gelten ebenfalls 0,0 Promille - und zwar für alle Lenker, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre haben. In der Schweiz gibt es eine 0,1-Promillegrenze für alle Fahrer, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre besitzen.

Quelle: ÖAMTC