In Österreich haben bereits die ersten Adventmärkte geöffnet und auch im benachbarten Ausland gibt es in der Vorweihnachtszeit viele Gelegenheiten, Punsch und Glühwein zu genießen. Doch Vorsicht: Autofahrer sollten den Genuss von alkoholischen Getränken auch im Ausland vermeiden, wenn sie sich noch hinters Steuer setzen wollen. Nachfolgend eine Übersicht, welche Promillegrenzen und Vorschriften bei unseren Nachbarn gelten.
Tschechien, die Slowakei und Ungarn haben eine 0,0-Promille-Grenze für alle Autofahrer. In Deutschland, Italien, der Schweiz und Slowenien gelten wie in Österreich 0,5 Promille. "Am vernünftigsten ist es, gar nicht selbst zu fahren, wenn man Punsch oder Glühwein getrunken hat. Letztlich weiß man nie, wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist. Auch neigt man durch den hohen Zuckergehalt der Getränke dazu, die Wirkung des Alkohols zu unterschätzen", appelliert ÖAMTC-Reiseexpertin Kristina Tauer an die Vernunft der Autofahrer.
Junge Fahrer und Fahranfänger während der Probezeit sollten besonders aufpassen, denn für sie sind die Regeln und Promillegrenzen in einigen Ländern besonders streng. So dürfen beispielsweise in Deutschland und Slowenien Führerscheinneulinge, die den Schein noch keine zwei Jahre in der Tasche haben, sowie alle Personen unter 21 Jahren überhaupt keinen Alkohol konsumiert haben, wenn sie fahren. In Italien gelten 0,0 Promille für alle Lenker, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre haben. Und wer in der Schweiz unterwegs ist und noch keine drei Jahre den Führerschein hat, muss sich an eine Promillegrenze von 0,1 halten.
Wer zu viel Alkohol im Blut hat, muss mit teils hohen Strafen rechnen. In Deutschland und Italien beginnen die Strafrahmen bei 500 bzw. 530 Euro. In Italien bezahlt man außerdem nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr. Die Schweiz setzt ihre Strafen bei Alkoholdelikten bei umgerechnet ca. 557 Euro an, Slowenien bei 300 Euro und die Slowakei bei 200 Euro.
Quelle: ÖAMTC