In einigen Urlaubsländern kann es ziemlich teuer werden, wenn man die Mitführpflichten für Autofahrer nicht kennt. Generell soll man immer mit Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste, Grüner Versicherungskarte und A-Pickerl (bei Fahrten ohne EU-Kennzeichen und außerhalb der EU) unterwegs sein. "Viele Gespannwagenfahrer nehmen die Grüne Karte nur für das Zugfahrzeug mit. Um von den Grenzbeamten nicht zu einem unnötigen Versicherungsabschluss gezwungen zu werden, empfehlen wir unbedingt auch für den Anhänger die Grüne Karte mitzuführen ", rät ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. Einheitliche länderübergreifende Standards gibt es aber nicht. "Der ÖAMTC setzt sich im Rahmen des internationalen Dachverbandes der Automobilclubs (FIA) seit langem für eine Vereinheitlichung der Mitführpflichten ein", sagt Kabourek. Bis es soweit ist, müssen folgende länderspezifischen Vorschriften beachtet werden:
- Kroatien : Warnweste und Ersatzlampenset sind die obligatorische Autoausrüstung für das beliebte Autoreiseziel der Österreicher. Wer mit Anhänger unterwegs ist, benötigt ein zweites Warndreieck. Achtung: Warnwestenpflicht gilt auch für Motorradfahrer.
- Slowenien : Neben einem Ersatzlampenset müssen Besitzer von Anhängern an ein zweites Warndreieck denken.
- In Spanien muss neben dem Ersatzlampenset und der Warnweste auch ein Reserverad im Auto sein. Für Reisende mit ausländischen Kennzeichen wird ein zweites Warndreieck empfohlen.
- Bulgarien, Türkei und Griechenland : In diesen Ländern muss ein Feuerlöscher mit an Bord. Für die Türkei wird außerdem ein zweites Warndreieck benötigt.
- Italien : Warnwestenpflicht gilt für alle Fahrzeuginsassen außerhalb geschlossener Ortschaften, sobald sie das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhalten. Geahndet wird das Nichttragen mit 33,60 Euro bei Sofortzahlung, sonst muss man mit bis zu 137,55 Euro Strafe rechnen.
- Portugal : Für Mietwagenfahrer heißt es aufpassen, weil das Fehlen einer Warnweste mit Strafen zwischen 60 und 300 Euro geahndet wird. Wer die Jacke beim Aufstellen des Warndreiecks nach einem Unfall oder einer Panne nicht trägt, kann mit einer Strafe zwischen 120 und 600 Euro belangt werden.
- Tschechien : Ersatzlampenset nicht vergessen.
Das wird empfohlen:
- Polen, Schweden, Rumänien : Die Mitnahme eines Feuerlöschers wird angeraten.
- Slowakei und Frankreich : Ein Ersatzlampenset wird empfohlen.
Keine gesetzlichen Mitführpflichten gelten in unseren Nachbarländern Deutschland, Schweiz und Ungarn.
ÖAMTC Tipp: Oftmals sind bei Mietwägen keine Warnwesten zu finden. Daher am besten Warnweste im Koffer einpacken, um vor Ort Kosten zu sparen. Alle weiteren Verkehrsbestimmungen inklusive Mitführpflichten findet man auf der Website des Clubs in der ÖAMTC-Länderdatenbank ...
Quelle: ÖAMTC