In Österreich besteht bei stockendem Verkehr und Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse. Wie sieht es diesbezüglich in unseren Nachbarländern aus? In Deutschland, Slowenien, Ungarn und in der Schweiz besteht ebenfalls die Verpflichtung, eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge frei zu halten. Die Regeln sind dabei den Vorschriften in Österreich sehr ähnlich: Bildet sich auf einem zweispurigen Fahrstreifen ein Stau, muss in der Mitte eine Rettungsgasse gebildet werden. Auf drei- oder mehrspurigen Fahrstreifen wird die Rettungsgasse zwischen mittlerer und linker Fahrspur gebildet. Lenker auf der linken Spur müssen sich so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. Dabei sollte auch der Pannenstreifen genutzt werden.
Eine Ausnahme bildet Tschechien: Zwar muss auch hier in Stausituationen eine Rettungsgasse gebildet werden, die Vorschriften weichen jedoch von den bekannten ab: Kommt es auf einer Autobahn oder Schnellstraße mit zwei Fahrstreifen zu einem Stau, muss in der Mitte eine freie Gasse mit mindestens drei Metern Breite gebildet werden. Auf Abschnitten mit mehr als zwei Spuren muss die Rettungsgasse, anders als hierzulande, zwischen dem mittleren und rechten Fahrstreifen gebildet werden. Es gilt also: Fahrzeuge auf der rechten Spur müssen so weit wie möglich nach rechts, alle anderen so weit wie notwendig nach links.
Keine Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse besteht derzeit in Italien, Kroatien und der Slowakei. Weitere Infos finden Sie auf der Website des ÖAMTC unter www.oeamtc.at/rettungsgasse