Verkehrsstrafen eu ausland(Bildquelle: Pixabay.com / Eukalyptus)

Höhe von Verkehrsstrafen im Ausland sehr unterschiedlich

Bei manchen Delikten droht im Ausland sogar Gefängnisstrafe.

Wer eine Autoreise ins Ausland plant, ist gut beraten, sich vorher über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Die Strafen für Verstöße weichen im Ausland oft von den heimischen ab und die zu zahlenden Beträge sind teilweise weit höher. Sogar Gefängnisstrafen drohen in manchen Fällen, wo dies in Österreich nicht üblich wäre: "Wird man in der Slowakei alkoholisiert von der Polizei angehalten, kann man festgenommen werden - auch ohne einen Unfall verursacht zu haben", warnt ÖAMTC-Reiseexpertin Kristina Tauer. Immer wieder werden Strafsätze auch erhöht. So ist in Deutschland die Strafe für Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung von 60 auf 100 Euro gestiegen. Nachfolgend ein Überblick über wichtige ausländische Verkehrsstrafen:

Alkohol am Steuer
Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss. In Großbritannien ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate möglich und die Geldstrafe ist nach oben unbegrenzt. In Schweden droht ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat. Und in Italien kann bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille das Fahrzeug enteignet werden.

Telefonieren am Steuer
Wer ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind zum Beispiel in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden und Großbritannien sogar 230 Euro fällig.

Überhöhte Geschwindigkeit
Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten zum Beispiel in Norwegen mindestens 375 Euro, in Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro.

Falschparken
Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in den Niederlanden mit mindestens 95 Euro gestraft, in Spanien zahlen Parksünder bis zu 200 Euro und in Ungarn sogar bis zu 325 Euro.

In manchen Ländern werden bei sofortiger Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z.B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass in Höhe von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich - wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag. Frankreich gewährt ebenfalls Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen. Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden, warnt der ÖAMTC. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Wer einen ausländischen Strafzettel erhält, kann sich zur Klärung der Zahlungsverpflichtung an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden.

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