Wer im Winter eine Fahrt ins benachbarte Ausland plant, sollte berücksichtigen, dass dort teilweise andere Vorschriften für Winterreifen und Schneeketten gelten. So besteht in Ungarn zum Beispiel keine generelle Winterreifenpflicht, die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten kann bei winterlichen Straßenverhältnissen aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Wer dann keine Schneeketten dabei hat, dem kann sogar die Einreise nach Ungarn verweigert werden.
In Italien entscheiden die einzelnen Provinzen selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. So sind in Südtirol Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend. Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen hingegen muss man - unabhängig von der Witterung - zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden in Italien innerorts mit Strafen bis 168 Euro, außerorts sogar bis zu 335 Euro geahndet.
Auf Straßen in Deutschland gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Bei Missachtung drohen 40 Euro Strafe. Behindert man den Verkehr infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen, beträgt die Strafe 80 Euro. Alle neuen, seit 1. Jänner 2018 hergestellten, Winterreifen müssen das "Alpine"-Symbol aufweisen, damit sie in Deutschland als wintertauglich gelten. Übergangsweise erfüllen bis 30. September 2024 bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung auch die Winterreifenpflicht.
In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen generell Winterreifen montiert sein. Bei Verstoß ist mit Strafen bis 92 Euro zu rechnen. Die Verwendung von Schneeketten ist in Tschechien nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Sind sie verpflichtend zu verwenden, wird das durch entsprechende Schilder angeordnet.
In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Auch hier sind Schneeketten nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Die Strafen betragen mindestens 60 Euro.
In Slowenien ist die Benutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben - bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 120 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen von umgerechnet ca. 92 Euro. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.
Quelle: ÖAMTC