Ziviltechniker-Beratung vor dem Tuning

Was ist legal und technisch vertretbar?

Sind die Reifen zu breit? Ist der Auspuff zu laut? Das sind nur einige Fragen, die jeden Tuner beschäftigen, der sich für Fahrspaß im Einklang mit dem Gesetz entscheidet. " Änderungen an einem Fahrzeug, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, müssen Zulassungsbesitzer unverzüglich bei der Landesprüfstelle anzeigen ", erklärt Prof. DI Erwin Beidl, Gutachter der Landesqualitätsfachgruppe Fahrzeugtechnik (LQFG-FZT) der Ziviltechnikerkammer OÖ. Egal ob Änderungen am Motor, der Karosserie oder den Felgen - sämtliche Neuerungen auf dem Weg zum Traumauto oder -motorrad sind im Typenschein oder einer Einzelgenehmigung einzutragen.

Was viele nicht wissen: Erst ein Ziviltechniker verhilft in vielen Fällen als Gutachter zur behördlichen Genehmigung und damit zum heiß begehrten Umbau des eigenen Fahrzeugs. "Beim Genehmigungsverfahren beraten wir den Fahrzeugbesitzer vor dem Umbau, erledigen auch Amtsgänge und bereiten notwendige Unterlagen vor", erklärt DI Beidl. Diese Unterstützung schätzen nicht nur die Behörden, sondern auch Auto- und Motorradliebhaber.

Was passiert, wenn sich Tuner mit dem Drang zu "härter, tiefer, breiter" mit nicht-eingetragenen Teilen in den Straßenverkehr begeben, zeigt das Strafmaß: Je nach Umfang des Delikts werden von der Exekutive beispielsweise die Kennzeichen abgenommen, Fahrzeuge müssen auf eigene Kosten in den Originalzustand rückgebaut oder begutachtet und der Behörde vorgeführt werden. Die Höchststrafen belaufen sich auf 5.000 Euro pro Delikt. Die Beratung durch einen Ziviltechniker kann sich deshalb auszahlen, weil die Experten nicht nur wissen was legal, sondern auch was technisch vertretbar ist.

Von 24. bis 26. Oktober 2009 können sich interessierte Tuner auf der PS-Show in Wels am Stand Nr. 1260 in Halle 20 von den Fachleuten der Ziviltechnikerkammer beraten lassen.