"Tachojustierung" in Österreich nicht gesetzeswidrig

Tipps, wie man beim Gebrauchtwagenkauf einem manipulierten Kilometerstand auf die Schliche kommt.

Gebrauchtwagen liegen in Österreich voll im Trend. Insgesamt 977.809 Kfz- Gebrauchtzu-lassungen gab es im Jahr 2011. Davon handelte es sich bei 802.458 der Fahrzeuge um Pkw. Damit geht leider auch ein weiterer Trend einher: Tacho-Manipulationen. Experten gehen davon aus, dass rund 10 Prozent der Gebrauchtwagen mit gefälschtem Tacho verkauft werden!

"Die Tachojustierung funktioniert mittlerweile in Minutenschnelle mittels Laptop per Knopfdruck", weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Im Internet kursieren nicht nur Anbieter einer solchen Dienstleistung, sondern auch Programme zum Selbermachen. "Das ist besonders gefährlich", warnt Kerbl, "denn ist die Software schlampig programmiert, kann es sein, dass die Fahrzeugelektronik zu spinnen beginnt. Bis zum Ausfall von ABS und ESP ist alles möglich!"

Dass die Tachojustierung in Österreich so leicht umsetzbar ist, liegt an der vorherrschenden Gesetzeslage: Das reine Justieren ohne konkrete Verkaufsabsicht ist in Österreich erlaubt. Erst wenn dem Verkäufer ein zeitnaher Täuschungs- oder Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden kann, liegt Betrug vor.

Tipps, wie sich auch Laien vor Tacho-Manipulationen schützen können:

  • Offensichtliche Abnützungserscheinungen an Sitzen, Lenkrad, Türschnallen etc. müssen zum Kilometerstand passen.
  • Die letzten Pickerl-Gutachten verlangen: "Auf dem §57a-Gutachten wird immer der Kilometerstand vermerkt", erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Darüber hinaus kann man ein lückenlos ausgefülltes Serviceheft zur Kontrolle heranziehen.
  • Auch ein Blick unter die Motorhaube kann aufschlussreich sein. "Steht etwa auf dem Ölwechsel-Merkzettel eine niedrigere Kilometeranzahl als auf dem Tacho, dann kann etwas nicht stimmen", sagt der ÖAMTC-Experte.
  • Den Kilometerstand auf dem Kaufvertrag festhalten. Einen standardisierten Pkw-Kaufvertrag für die Verwendung zwischen Privatpersonen gibt es unter www.oeamtc.at/autokauf . Ein Hinweis von ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka: "Bei Verträgen zwischen Privatpersonen kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes nicht zum Tragen." Ist der Verkäufer keine Privatperson, beispielsweise ein Autohändler, kommt ein Händler-Gebrauchtwagen-Kaufvertrag zum Einsatz. "Hier genießt man den besten Schutz, wenn der Vertrag ein rundes Siegel mit dem 'Bundesministerium für Justiz - Konsumentenschutz - empfohlener Kaufvertrag' enthält", erklärt die ÖAMTC-Juristin.


Eine interaktive Checkliste, die beinhaltet, was man beim Gebrauchtwagenkauf alles beachten sollte, findet man online unter www.oeamtc.at/gebrauchtwagencheck .

Club-Mitgliedern rät Kerbl zu einer ÖAMTC-Kauf-Überprüfung: Dabei nimmt ein Techniker des Clubs 90 Minuten lang den Wagen unter die Lupe. So kann man nicht nur einem manipulierten Kilometerstand auf die Schliche kommen, sondern bekommt auch Klarheit über den Gesamtzustand eines Fahrzeugs. Alle Infos zur Kauf-Überprüfung findet man unter www.oeamtc.at/pruefdienste . Die Möglichkeit zur Terminvereinbarung besteht online, telefonisch oder am nächstgelegenen ÖAMTC-Stützpunkt.

Quelle: ÖAMTC

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