Per 1. Juli 2008 treten in Wien, dem Burgenland und weiten Teilen Niederösterreichs Fahrverbote für Lkw mit einer Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1992 in Kraft. "Diese Fahrverbote betreffen alle als Lkw zugelassenen Kraftfahrzeuge, unabhängig davon, ob sie betrieblich oder privat genutzt werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für den betrieblichen Ziel- und Quellverkehr, für landwirtschaftliche Betriebe, Fahrschulen, Bundesheer, Feuerwehren etc. und - nach Bundesländern unterschiedlich - auch für Oldtimer.
Der ÖAMTC unterstützt grundsätzlich Maßnahmen, die einen ökologischen Effekt erwarten lassen. "Die neue Verordnung wird aber vermutlich genau die Falschen treffen. Tatsächliche Fahrverbote kommen vornehmlich auf Privatpersonen zu, deren Lkw aufgrund der geringen Fahrleistung alt, aber durchaus fahrtüchtig sind", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Diese Tatsache könnte aber in weiterer Folge dazu führen, dass noch schnell vor dem In-Kraft-Treten des Fahrverbotes alte, aber gut erhaltene Fahrzeuge auf den Markt geworfen werden.
Der ÖAMTC empfiehlt daher allen Konsumenten, die sich für private Zwecke einen günstigen gebrauchten Lkw anschaffen wollen, unbedingt auf das Erstzulassungsdatum zu achten . "Sonst könnte es nämlich sein, dass sich so manches 'Schnäppchen' als Flop entpuppt, wenn man es zwar anmelden, aber kurz darauf nicht mehr nutzen darf", so der ÖAMTC-Jurist abschließend.
Quelle: ÖAMTC
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