Das vergangene Wochenende brachte für Österreich nicht nur Rekordhitze. Teile des Landes wurden am Sonntagabend von schweren Unwettern mit Sturm, Hagel, Überschwemmungen und Murenabgängen heimgesucht. Und auch für die kommenden Tage ist mit Blitz und Donner zu rechnen. "Immer wieder werden in heftigen Gewittern auch Fahrzeuge beschädigt", sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. "Die Palette reicht von vergleichsweise harmlosen Dellen bis hin zu Totalschäden, beispielsweise durch umgestürzte Bäume." Die Schadenssummen, die nach Unwetterschäden bei den Kfz-Versicherungen angemeldet werden, sind meist enorm.
Damit es gar nicht erst zu einem Schaden kommt, sollte man das Auto bei einer Unwetterwarnung an einem geschützten Platz abstellen. Ist das nicht möglich, bietet zum Beispiel eine Hagelpelerine Schutz vor großen Hagelkörnern. Diese besteht aus dickem Kunststoff und dämpft so die Einschläge entscheidend ab. Hagelpelerinen sind an allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich.
Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Beschädigung entdeckt, kann sich durch richtiges Vorgehen langwierige Streitereien mit der Versicherung ersparen. "Die Schadensmeldung sollte unverzüglich erfolgen. Von Vorteil ist auch eine Dokumentation mit Fotos", hält die ÖAMTC-Juristin fest. Wenn das Fahrzeug von Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurde, darf der Motor keinesfalls gestartet werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert einen Motorschaden und die Versicherung kann die Leistung verweigern. Wasser oder Sand können übrigens auch die Bremsen beschädigen. "Unter Umständen merkt man das erst Monate nach dem Unglück. Eine Überprüfung durch einen Fachmann ist daher unumgänglich", betont die ÖAMTC-Expertin.
Ob die eigene Versicherung überhaupt zahlt, wenn es zu einem Unwetterschaden gekommen ist, kann man in der Polizze nachlesen. "Wer unsicher ist, sollte sich zunächst an die Juristen des ÖAMTC wenden", erklärt Zelenka. "Die Rechtsberatung ist für Mitglieder kostenlos." Wer nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, hat jedenfalls keine Aussicht, Geld von der Versicherung zu bekommen. Einzige Ausnahme: Der Schaden wurde durch einen Dritten verursacht, beispielsweise, wenn ein mangelhaft montiertes Gerüst oder eine Plakatwand durch einen Sturm auf das geparkte Auto gestürzt ist.
Anders sieht es bei Voll- und Teilkaskoversicherungen aus. "Hier sind Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 km/h gedeckt", erläutert die ÖAMTC-Expertin. "Die Versicherung übernimmt auch Reparatur- bzw. Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt." Vorsicht ist trotzdem geboten: Nicht jede Kaskoversicherung ist gleich, Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe sind möglich. Wird das Auto an einer offensichtlich gefährlichen Stelle, zum Beispiel unter einem morschen Baum, abgestellt, kann die Versicherung die Leistung wegen Fahrlässigkeit sogar verweigern. Ärgerlich sind auch Totalschäden bei älteren Autos. "In einem solchen Fall ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert und zieht den Verkaufserlös des Wracks ab", erklärt die ÖAMTC-Juristin. "Mit dem erhaltenen Geld kann man sich in der Regel kein neues Fahrzeug leisten, während man mit dem alten unter Umständen noch Jahre unterwegs gewesen wäre."
Die Rechtsberatung des Clubs ist unter der Telefonnummer +43 (0) 1 711 99-1530 oder per E-Mail unter office@oeamtc.at erreichbar. Weitere Infos finden Sie online unter www.oeamtc.at/rechtsberatung .
Quelle: ÖAMTC
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