Steinschlag(Bildquelle: Johanna Wagner / pixelio.de)

Schaden durch Steinschlag : Nur selten Anspruch auf Schadenersatz

Ist ein Schaden an der Windschutzscheibe sichtbar, sollte man möglichst rasch handeln.

Fast jeder hat es schon erlebt: Man fährt mit dem Auto, plötzlich ein lautes "Peng". Die Folgen sind zumindest ärgerlich. Die Windschutzscheibe hat einen großen Krater, oder der Scheinwerfer ist kaputt. Der "Stein des Anstoßes" wurde von einem anderen Fahrzeug aufgewirbelt. Sollte also nicht der Vordermann dafür haften? So einfach ist das nicht. "Steinschlag ist nicht Steinschlag. Ob man Anspruch auf Schadenersatz hat oder auf den Reparaturkosten sitzen bleibt, hängt vor allem davon ab, ob den Lenker des vorderen Fahrzeugs eine Schuld trifft", erklärt Martin Hoffer. Der ÖAMTC-Jurist fasst die wesentlichen rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen zusammen:

Steinschlag verursacht aber nicht nur finanzielle Schäden an Fahrzeugen. Bei Rad-, Moped- oder Motorradfahrern kann es durch aufgewirbelte Steine zu Verletzungen kommen. "Bei einem Personenschaden muss der Schadenverursacher auch mit Strafsanktionen durch den Staatsanwalt bzw das Gericht rechnen", sagt der ÖAMTC-Jurist.

  • Schuldhaftes Verhalten. Ist der Steinschlag auf einer asphaltierten Straße passiert und hat der Vordermann einen auf der Fahrbahn liegenden Stein hochgeschleudert, fällt das unter "gewöhnliche Betriebsgefahr". "In solchen Fälle hat man keinen Anspruch auf Schadenersatz, weil den Vordermann keine Schuld trifft", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Hat der Fahrer des vorderen Fahrzeuges das Aufwirbeln des Steines aber schuldhaft verursacht, weil er z.B. beim "Kurvenschneiden" oder beim Überholen ein geschottertes Bankett befahren hat, dann könnte ein Ersatzanspruch aufgrund des unerlaubten Verlassens der befestigten Fahrbahn bestehen.
  • Schlecht gesicherte Ladung. Ist der "Stein des Anstoßes" von einem Transporter gefallen, bestehen ebenfalls Chancen, den Fahrzeughalter zur Verantwortung zu ziehen. "Anspruch auf Schadenersatz hat man, wenn der Stein Teil der Ladung war und diese nicht ordentlich gesichert war. Hat sich der Stein während des Betriebes irgendwo auf dem Fahrzeug abgelagert, wird man leer ausgehen, weil niemand für diesen Vorfall verantwortlich gemacht werden kann", stellt der ÖAMTC-Experte klar.
  • Defekte Straßen. "Theoretisch kann auch der Straßenerhalter zur Verantwortung gezogen werden. Und zwar dann, wenn ein Schlagloch für das Aufwirbeln von Steinen verantwortlich war und über längere Zeit keine Maßnahmen zur Schadensvermeidung - wie Gefahrenzeichen oder Tempolimits - ergriffen wurden, obwohl die Gefahr der Schadensentstehung erkennbar war", erklärt der Clubjurist.

Mit dem Einwand des Mitverschuldens und damit einer Minderung der Ersatzansprüche muss man rechnen, wenn der Schaden durch eigene Fehler mitverursacht wurde, also wenn etwa der eigene Sicherheitsabstand zu gering war.

Gibt es  keinen "Schuldigen" oder nur einen "Teilschuldigen", bleibt oft als einzige Chance die Abrechnung mit der eigenen Kaskoversicherung. Dort bekommt man aber oft einen "Schlechtpunkt" oder eine Rückstufung in den Malus und muss - je nach Vertragsbedingungen - unter Umständen auch einen Selbstbehalt berappen.

Hochgeschleuderte Steinchen verursachen beim Aufprall auf die Windschutzscheibe oft kleine Einschläge und Haarrisse. In so einem Fall heißt es schnell handeln. "Steinschlag-Opfern" rät ÖAMTC-Techniker Thomas Stix: "Kleine Schäden sollte man möglichst rasch ausbessern lassen. Denn wartet man zu lange, kann ein Folgeschaden einen kompletten Scheibentausch notwendig machen."

Zur Erstversorgung eines Einschlags eignet sich ein Steinschlagpflaster. "Es verhindert, dass Schmutz oder Nässe in die Bruchstelle eindringen und sich ein Riss bildet", erklärt der ÖAMTC-Techniker. Es ist für Clubmitglieder an allen ÖAMTC-Stützpunkten kostenlos erhältlich und sollte immer im Handschuhfach mit dabei sein.

Außerdem sollte umgehend ein Termin in der Werkstatt oder an einem der ÖAMTC-Stützpunkte vereinbart werden. Bei einem Scheibenservice-Termin können kleinere Steinschläge mit einem Spezialharz aufgefüllt und dadurch nahezu unsichtbar gemacht werden. Ist ein Scheibentausch notwendig, erhält man mit dem Vignettenabschnitt, der abgelösten Originalvignette sowie der Reparaturrechnung umgehend an allen Stützpunkten des Clubs eine Ersatzvignette.

Häufig fallen auch Scheinwerfer und Blinker Steinschlägen zum Opfer. "Heutzutage sind die Scheinwerfergläser zwar meist aus Kunststoff und somit robuster. Hat ein Scheinwerfer jedoch Sprünge oder Risse abbekommen, muss er ausgetauscht werden", sagt ÖAMTC-Techniker Stix. Denn bei einer §57a-Überprüfung würde man mit einem kaputten Scheinwerfer kein Pickerl bekommen - ein solcher gilt als "grober Mangel".

Quelle: ÖAMTC

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