Sturmschaden am Auto : Wer übernimmt die Haftung ?

Hausbesitzer, Baufirmen oder Gemeinden können unter bestimmten Umständen haften

Mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 100 km/h tobt der Sturm übers Land. Die orkanartigen Winde sorgen immer wieder für Chaos und Zerstörung. Herabfallende Teile von Häusern oder Äste sind nicht nur gefährlich, sondern sorgen immer wieder für beträchtliche Schäden an Autos.

"Beschädigungen durch Stürme ab zirka 60 Stundenkilometer sind Ereignisse, die eine Voll- oder Elementarkaskoversicherung zu decken hat", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Aber Vorsicht: In beiden Fällen sind je nach den Versicherungsbedingungen auch Selbstbehalte möglich . "Wer keine Kaskoversicherung hat geht dann leer aus, wenn er nicht beweisen kann, dass ein anderer für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich ist", so die Expertin.

Zur Haftung können etwa Haus- oder Grundstücksbesitzer herangezogen werden, wenn sie Bäume und deren Äste nicht rechtzeitig geschnitten haben. Das gleiche gilt bei Dachziegeln oder Mauerteilen, die auf ein geparktes Auto fallen. Auch hier kann unter Umständen der Hausbesitzer zur Kasse gebeten werden, wenn das Gebäude nicht entsprechend und regelmäßig kontrolliert worden ist. "Ebenso sind Baufirmen, die ihre Gerüste nicht richtig absichern oder Werbeunternehmen, deren mangelhaft montierte Plakatwände umfallen, mögliche Zahler einer Fahrzeugreparatur", erläutert die Clubjuristin.

"Für Schäden durch Bäume am Straßenrand haftet der Straßenhalter, in der Regel also Bund oder Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde", so Hirtler. Zum Beispiel, wenn auch noch Stunden nach einem Sturm Äste auf der Straße liegen. Setzt man jedoch sich oder sein Fahrzeug bewusst einer Gefahr aus , so wird die Kaskoversicherung dieses Verhalten als grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles ansehen. Dann kann die Leistung verweigert werden. Anders ist es, wenn jemand vom Unwetter überrascht wird oder sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen kann.

"Kommt es zu einem Schaden, sofort der Versicherung melden und Beweise durch Fotos oder Zeugen sichern . Das gilt vor allem, wenn jemand anderer den Schaden zu verantworten hat", rät Hirtler. Informationen über die Rechte nach einem Schadensfall können die Juristen des Clubs geben. Mitglieder des ÖAMTC haben unabhängig davon auch Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtshilfe. Die ÖAMTC-Rechtsberatung ist unter (01) 71199 - 1530 oder E-Mail: office@oeamtc.at erreichbar.

Quelle: ÖAMTC