Zuritel-Versicherung erhöht Leistung bei Totalschaden

Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit

Advertorial

Zuritel erhöht die Leistung bei Totalschaden und grober Fahrlässigkeit: Für nur 5 % Aufschlag bei der Kaskoversicherung erhalten Sie bei Zuritel zwei einzigartige Zusatzleistungen.

1. Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Bei Zuritel sind Sie auch dann geschützt, wenn Sie einen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt haben. Ausgenommen sind Fälle, in denen der/die LenkerIn das Ereignis in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften verursacht hat.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit (bei Zuritel gedeckt):

  • Überfahren einer Stopp-Tafel mit überhöhter Geschwindigkeit
  • Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn (z.B. 130 km/h statt den erlaubten 80 km/h)
  • Unachtsamkeit, wie etwa: Handy fällt von der Mittelkonsole, der Fahrer greift danach. Aufheben einer Zigarette während der Fahrt. Fahrer dreht sich um, um etwas auf den Rücksitz zu legen
  • Überholen einer Fahrzeugkolonne vor einer unübersichtlichen Fahrbahnkuppe
  • Fahren mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn
  • Abstellen des Kfz ohne Handbremse und eingelegtem Gang auf abschüssigem Weg
  • Beförderung eines "ungesicherten" Hundes, der den Fahrer ablenkt

2. Verbesserte Leistung bei Totalschaden und Diebstahl

Bei Totalschaden oder Diebstahl des Neuwagens garantiert Zuritel seinen Kunden, dass sie

  • in den ersten drei Monaten keinen Verlust erleiden
  • ab dem vierten Monat immer noch 95 % und
  • ab dem siebenten bis zum 12. Monat 90 % des Listenpreises ausbezahlt bekommen.

Höhe der Ersatzleistungen in den ersten 48 Monaten:

Zeitraum ab
erstmaliger Zulassung

Entschädigung in %
des Listenpreises
01. bis 03. Monat
100 %
04. bis 06. Monat
95 %
07. bis 12. Monat
90 %
13. bis 18. Monat
85 %
19. bis 24. Monat
80 %
25. bis 30. Monat
75 %
31. bis 36. Monat
70 %
37. bis 42. Monat
64 %
43. bis 48. Monat
60 %

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