Ab 1. Juli wird Partikelfilter-Strafsteuer verdoppelt

Nur drei von neun Bundesländern bieten Förderungen für Nachrüstfilter an

Ab 1. Juli 2006 wird die Strafsteuer für neu zugelassene Diesel-PKW ohne Partikelfilter von 150 auf 300 Euro verdoppelt, erinnert der ARBÖ. Wer sich bereits für ein partikelfilterloses Modell entschieden hat, sollte das Auto wenn möglich noch rasch im Juni anmelden.

Am 1. Juli 2006 wird das " Bonus-Malus-System " ein Jahr alt. "Malus" bedeutet, dass die Käufer von Diesel-PKW ohne Partikelfilter eine höhere Normverbrauchsabgabe (NoVA) zahlen müssen, während die Käufer eines Diesel-PKW mit Partikelfilter als "Bonus" 300 Euro weniger NoVA zahlen. Die NoVA zahlt man nur einmal im Autoleben - und zwar dann, wenn das Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen wird. Seit Juli 2005 gilt das "Bonus-Malus-System" für größere Diesel-Neufahrzeug (über 80 kW), seit Jänner 2006 für alle Diesel-Neufahrzeuge

Möchte ein Autofahrer seinen Gebrauchten mit einem "Rußfilter" nachrüsten , erhält er, je nach Bundesland in dem sein Fahrzeug zugelassen ist, eine Förderung vom Land. So etwa in Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark. Hier schießt das Land jeweils 300 Euro für den Einbau eines Nachrüstfilters zu. Zusätzlich zur Landesförderung legen die Städte Graz, Knittelfeld und Linz für eine Nachrüstung mit Partikelfilter noch einmal 100 Euro drauf. "In Kärnten und Tirol beispielsweise bekommt man nur dann eine Förderung, wenn man in Klagenfurt oder Volders wohnt. Das Land selbst vergibt keine Förderung", kritisiert ÖAMTC-Expertin Elisabeth Brugger-Brandau. "Der ÖAMTC fordert deshalb auch alle anderen Bundesländer auf, entsprechende Förderungen anzubieten. Insbesondere in Wien würde durch eine Förderung eine weitere positive Maßnahme zur Verringerung des Feinstaubs gesetzt."

Eine Liste aller nachrüstbaren Fahrzeuge mit Partikelfilter und eine Übersicht zu den Förderungsmodellen der Bundesländer findet man hier auf der Website des ÖAMTC ...

Quelle: ARBÖ / ÖAMTC

Kommentare