Neue Förderungen für Elektroautos und -fahrzeuge

3.000 Euro für PKW mit Elektroantrieb, jedoch neue Obergrenze von 50.000 Euro.

Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und Verkehrsminister Norbert Hofer haben jetzt die Neuauflage des Förderpakets für Elektro-Mobilität bekannt gegeben. Das Paket umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 93 Mio. Euro für die Jahre 2019 und 2020. Die Förderung beim Kauf von Fahrzeugen mit Elektromotor soll einen zusätzlichen Anreiz bieten, auf ein solches Fahrzeug umzusteigen.

Im neuen Förderprogramm werden PKW mit Elektroantrieb mit 3.000 Euro gefördert. Nicht mehr förderfähig sind Diesel-Plug-in-Hybride. Neu ist - bei privaten Antragstellern - auch eine Obergrenze beim Anschaffungspreis von 50.000 Euro. Damit sind hochpreisige Fahrzeuge nicht mehr förderfähig. Die Förderung von Heimladestationen (Wallbox) ist ebenso neu wie die Erhöhung der Förderung von 200 auf 600 Euro für die Installation von Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Für E-Zweiräder wurde die Förderung in der Klasse L3e von bisher 750 auf nunmehr 1.000 Euro erhöht. Neu ist auch die erstmalige Fördermöglichkeit von E-Transporträdern für Private in der Höhe von 400 Euro.

Im Fördersegment "Unternehmen, Gemeinden, Vereine" gibt es ebenso neue Fördersätze. Die Förderung für leichte E-Nutzfahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen wird von bisher 3.000 Euro auf künftig 5.000 Euro erhöht. Leichte E-Nutzfahrzeuge größer als 2,5 Tonnen können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, Elektro-Kleinbusse (M2) mit bis zu 20.000 Euro. Elektro-Fahrräder können - bei einer Mindestankaufsmenge von 10 Stück - mit 200 Euro pro Fahrrad gefördert werden, E-Transporträder auch in diesem Bereich mit 400 Euro.

Bei den E-Nutzfahrzeugen gibt es - je nach Kategorie - verschiedene Fördersätze. Die Klasse N2 kann mit 20.000 Euro gefördert werden, N3 mit maximal 50.000 Euro. E-Busse für bis zu 39 Personen mit 60.000 Euro, E-Busse mit mehr als 39 Personen Transportvolumen mit bis zu 100.000 Euro (bisher 60.000 Euro).

Die Förderhöhen sind generell mit max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Einreichungen sind ab 1. März 2019 auf www.umweltfoerderung.at möglich.