Neuerungen beim Motorrad-Führerschein ab März 2015

Mehr Pflichtfahrstunden bringen mehr Sicherheit

Angehende Motorrad-Lenker müssen beim Führerschein-Erwerb ab Mitte März 2015 mehr praktische Fahrstunden in der Fahrschule absolvieren, sie benötigen künftig 14 Stunden Praxisfahrten auf dem Bike mit einem Fahrlehrer statt bisher 12 Einheiten. Indem mehr Ausbildungszeit für Fahrten im Straßenverkehr zur Verfügung steht, können die Fahrlehrer besser auf das individuelle Fahrkönnen eingehen und Fahrtechniken vertieft vermitteln. Vor allem Kurvenfahren im Begegnungsverkehr besitzt ein höheres Gefahrenpotential.

Galt das Motorrad früher als Symbol Jugendlicher, entscheiden sich heutzutage zunehmend Damen und Herren älteren Jahrgangs für einen Motorrad-Direkteinstieg. Für Personen, die beim Beginn des A-Kurses bereits das 39. Lebensjahr vollendet haben, sieht die Neuerung ab 16. März 2015 zusätzlich noch 2 weitere Fahrstunden im Straßenverkehr vor. Am Ende der Ausbildung von insgesamt 16 Unterrichtseinheiten steht eine 4-stündige Ausfahrt mit hohem Anteil an Freilandstraßen am Programm. Dieser Kandidatenkreis, der schon beim Einstieg als Erstfahrzeug häufig schwere und hubraumstarke Modelle wählt, soll damit anspruchsvolle Fahrsituationen besser im Griff haben und über ein höheres Niveau an Fahrsicherheit verfügen.

Die Förderkampagne für Motorrad-Späteinsteiger "Sicher am Bike", die das Verkehrsministerium und die Fahrschulen gemeinsam tragen, wird unabhängig von den gesetzlichen Änderungen noch eine Zeit lang verlängert. Motorrad-Ersteinsteiger über 39 Jahre erhalten eine kostenlose Doppelfahrstunde. Gefördert wird diese zusätzliche A-Ausbildung in der Höhe von 100 Euro je zur Hälfte von den Fahrschulen und vom Verkehrssicherheitsfonds des Verkehrsministeriums.

Die Novelle der KDV (KfG-Durchführungsverordnung 1967) sieht auch höhere Anforderungen für Motorrad-Fahrlehrer vor, die nunmehr ausnahmslos eine zusätzliche Risikokompetenz-Ausbildung besitzen müssen. Der Theorieunterricht in der Gruppe im Vortragssaal beträgt künftig 6 Stunden statt bisher 8 Einheiten (à 50 Minuten), wenn das allgemeine theoretische Basiswissen bereits vorhanden ist. Bieten die Fahrschulen die Theorie im Block an einem Tag an, entfällt für den Schüler eine Anfahrt zur Fahrschule.

Die Möglichkeiten, den A-Führerschein prüfungsfrei auf die nächsthöhere Bike-Kategorie aufzustocken, bleiben unverändert. Inhaber des A1-Scheines für ein Leichtmotorrad (bis 125 ccm Hubraum, bis 11 kW Leistung) können ihre Lenkberechtigung auf die nächste höhere Klasse A2 (bis 35 kW) ausdehnen, wenn sie 7 Fahrstunden in einer Fahrschule nach 2 Jahren Führerscheinbesitz absolvieren. Lenker der Klasse A2 können ebenso prüfungsfrei auf die noch schwerere (nach oben offene) Klasse A erweitern.

Dass ab 15,5 Jahren die Ausbildung für das Motorrad A1 und den Pkw bei der Ausbildungsvariante L17 gemeinsam begonnen werden kann, ist bisher wenig bekannt. Das Motorrad A1 und der Pkw dürfen ab 16 Jahren bzw. 17 Jahren (L17-Schein) eigenverantwortlich ohne Begleitung gelenkt werden.

Wiedereinsteigern, die bereits einen A-Führerschein besitzen und nach mehrjähriger Pause wieder einsteigen, wird empfohlen, ihre Kenntnisse vor der ersten Ausfahrt mit einem freiwilligen mehrstündigen Aufbauprogramm in einer Fahrschule oder einem Fahrsicherheitstraining bei den Verkehrsclubs aufzufrischen.

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