Kinder auf dem Beifahrersitz : Airbag als Gefahr

Airbags sollen die Auto-Insassen schützen, bei falsch angebrachten Kindersitzen können sie aber zur tödlichen Gefahr werden.

Viele Eltern haben den Wunsch, ihre Kinder auf dem Beifahrersitz im Auto mitzuführen. Immer wieder wird an den ÖAMTC-Stützpunkten die Frage gestellt, ob das denn auch sicher sei. Grund für den ÖAMTC, zu testen, wie sicher Kinder auf dem Beifahrersitz tatsächlich sind und welche Rolle der Airbag dabei spielen kann. Fazit: Für Kleinstkinder in rückwärtsgerichteten Kindersitzen (Babyschalen) ist ein aktivierter Airbag lebensgefährlich. Bei nach vorne gerichteten Kindersitzen ist der Abstand zum Airbag dafür entscheidend, ob dieser einen guten Schutz oder eine Gefahr für das Kind darstellt.

Im ÖAMTC-Crashtest wurde dazu das gleiche Unfallszenario - ein Frontalzusammenstoß bei 64 km/h - mehrmals durchgespielt. Als erstes wurde getestet, welche Folgen der Crash auf Kleinstkinder in rückwärtsgerichteten Babyschalen hat, mit aktiviertem bzw. deaktiviertem Airbag. Die Babyschale mit Tragehenkel wurde dazu - gegen die Fahrtrichtung - auf dem Beifahrersitz montiert . Ergebnis: Bei deaktiviertem Airbag ist das Kind in der Babyschale so gut geschützt, dass es bei einem Zusammenstoß nahezu unverletzt bleibt. Vollkommen gegenteilig stellt sich die Situation dar, wenn der Frontairbag aktiv ist. Beim Aufprall entfaltet sich der Airbag explosionsartig und schleudert die Babyschale gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes. "Das Baby wird höchstwahrscheinlich tödliche Kopf- und Nackenverletzungen davontragen", schildert der ÖAMTC-Techniker. Diese entstehen nicht aufgrund der starken Fahrzeugverzögerung, sondern durch die Wucht des sich entfaltenden Airbags . Dabei ist es egal, ob die Babyschale auf einem Basisgestell montiert ist oder nicht. "Für ein Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz kann durch den Airbag bereits ein Unfall bei niedriger Geschwindigkeit tödlich sein. Die Auslöseschwelle von Airbags liegt bei etwa 30 km/h", unterstreicht Kerbl die Gefährlichkeit.

Ebenfalls wurde ein in Fahrrichtung montierter Kindersitz dem Test unterzogen. Hier sollte überprüft werden, wie sich ein richtiger bzw. ein zu geringer Abstand zum Airbag unterschiedlich auf das Kind auswirken. Ergebnis: Der Airbag erfüllt absolut seinen Zweck - vorausgesetzt, das Kind ist in ausreichendem Abstand zum Airbag auf dem Beifahrersitz gesichert. "In der kritischen Phase des Unfallablaufs füllt sich der Airbag mit Gas. Das Kind taucht erst kurze Zeit später in den bis dahin vollständig aufgeblasenen Airbag ein", beschreibt der ÖAMTC-Techniker. Die Belastungen sind geringer als beim gleichen Unfall ohne Airbag-Auslösung, das Verletzungsrisiko ist gering. Ist aber der Abstand zum Armaturenbrett zu klein, reibt der Airbag beim Entfalten über das Gesicht des Kindes. "In Kombination mit den heißen Gasen führt das zu Schürfwunden und Brandverletzungen, sogar zu Knochenbrüchen", erklärt der ÖAMTC-Techniker. Noch schlimmer wird es, wenn die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags (beispielsweise auf dem Armaturenbrett) liegen. Dann kann der so genannte "Klappmesser-Effekt" dazu führen, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder die Wirbelsäule verletzt wird. Auch hier genügt schon ein Bagatellunfall bei 30 km/h.

Die Auslösung der Seitenairbags im ÖAMTC-Test untermauert schon bekannte Untersuchungsergebnisse: Sie stellen in der Regel keine Gefahr für die Kinder dar, sofern der Kindersitz den Sicherheitsvorschriften entspricht.

Zu beachten bei Sitzeinbau und Deaktivierung eines Airbags

Generell gilt für die Montage von Kindersitzen am Beifahrersitz: Zuallererst die Bedienungsanleitung von Kindersitz und Fahrzeug genau lesen . Sind darin keine Extrahinweise oder Einschränkungen zu finden, ist es unbedenklich, Kinder auf einem Sitzplatz mit Seiten- bzw. Kopfairbag zu sichern. Voraussetzung bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen ist immer, dass der Airbag deaktiviert ist - so sieht es auch das Gesetz vor. Wichtig: Wenn fahrzeugseitig keine Abschaltmöglichkeit vorgesehen ist, dürfen Airbags nur in autorisierten Fachwerkstätten oder mit Genehmigung des Fahrzeugherstellers stillgelegt werden. Dann muss die Änderung auch in den Fahrzeugpapieren Eintrag finden. Außerdem ist beim Beifahrersitz ein gut sichtbares Piktogramm zur Warnung aufzukleben. "Der Aufwand ist in so einem Fall sehr groß und macht nur Sinn, wenn auf dem Beifahrersitz dauerhaft ein rückwärtsgerichteter Kindersitz montiert werden soll", erklärt der ÖAMTC-Techniker.