ÖAMTC fordert besseren Unterfahrschutz bei LKWs

Im Rahmen eines Tests hat der ÖAMTC festgestellt, dass es beim Unterfahrschutz für LKWs noch viel Verbesserungspotential gibt und gezeigt, dass die EU hier zu wenig für die Sicherheit der Bürger unternimmt.

Bereits seit Mitte der 1970er-Jahre ist für alle LKW die Ausrüstung mit einem Heckunterfahrschutz gesetzlich vorgeschrieben. Dieses System verhindert, dass ein PKW, wenn er in das Heck eines LKW prallt, unter den Lastwagen gequetscht wird. Seit 2007 gilt für Unterfahrschutz-Systeme eine weiterentwickelte EU-Richtlinie. "Diese Richtlinie hat leider nichts daran geändert, dass schwerste oder gar tödliche Verletzungen bei Auffahrunfällen zwischen PKW und LKW nach wie vor häufig vorkommen", hält ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang fest. Eine weitere Verbesserung des LKW-Unterfahrschutzes ist daher unbedingt notwendig.

Hauptursache für das hohe Verletzungsrisiko sind die zu geringen Prüflasten bei der Zulassung der Unterfahrschutz-Systeme. Die Verbindung zwischen LKW-Rahmen und Unterfahrschutz ist nicht stabil genug und bricht nach einem Heckaufprall. Dadurch rutscht der PKW unter den LKW. "Abhängig von der Auffahrgeschwindigkeit wird die Fahrgastzelle bis zu den hinteren Türen zerstört. Die Airbags sind damit praktisch wirkungslos", erklärt der ÖAMTC-Experte. "Das Überleben der Insassen hängt vom Zufall ab."

In Zusammenarbeit mit seinen Partnerclubs hat der ÖAMTC bereits 2006 nach einem speziellen Crashtest auf die Problematik der Unterfahrschutz-Systeme hingewiesen. Derzeit werden die Anforderungen von einem Gremium der "UNECE Working Party 29" überarbeitet. Der Club unterstützt diese Maßnahmen und weist diesbezüglich nochmals auf seine 2006 präsentierten Vorschläge hin:

- Deutlich stabilere Unterfahrschutz-Systeme. "Die Grenzwerte für die Zulassung sind derzeit zu gering. Nur deutlich stabilere Systeme können lebensbedrohliche Verletzungen der PKW-Insassen verhindern", stellt der ÖAMTC-Cheftechniker klar. Die statischen Prüflasten für die Zulassung müssen also deutlich angehoben und damit realitätsnäher gestaltet werden.

- Niedrigere Montage. Unfallfolgen bei einem Heckcrash PKW gegen LKW werden gemildert, wenn das Auto mit seiner tragenden Struktur auf den Unterfahrschutz trifft. Damit wird verhindert, dass der PKW weit unter den LKW rutscht. "Die zulässige Höhe des Unterfahrschutzes sollte also von derzeit 550 auf 450 Millimeter reduziert werden", fordert der ÖAMTC-Experte.

- Unterfahrschutz nahe an der Bordwand. Nach der derzeit geltenden Richtlinie darf sich ein Unterfahrschutz maximal 400 Millimeter durchbiegen, um eine Zulassung zu erhalten. Wenn sich das System weniger durchbiegt ist es erlaubt, den Unterfahrschutz bis zu 400 Millimeter vor der Bordwand zu montieren. "Das nimmt dem auffahrenden PKW jedoch wertvollen Platz für den Deformationsweg. Speziell bei kürzeren Fahrzeugen reicht die Knautschzone damit kaum aus", kritisiert der ÖAMTC-Cheftechniker. "Der Unterfahrschutz muss daher möglichst nah an der hinteren Bordwand angebracht werden."

Ob der ÖAMTC und seine Partnerclubs bei der auf diesem Ohr sehr tauben EU etwas erreichen, bleibt abzuwarten. Die EU beweist seit vielen Jahren, dass einzig die Interessen der verschiedenen Lobbys Gehör finden, das Wohl der Bürger jedoch weit hinten angereiht ist.

Immerhin hat sich die starke Frächter-Lobby schon gegen so gut wie alle Systeme erfolgreich gewährt, die der Umwelt oder der Sicherheit im Straßenverkehr dienen, sonst könnte zum Beispiel schon seit Jahren ein Abstandstempomat verpflichtend in jedem neuen LKW zum Einsatz kommen.

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